Akademikerball: Schuldspruch rechtskräftig

Der nach der Demo gegen den Akademikerball 2014 zu einer teilbedingten einjährigen Freiheitsstrafe verurteilte deutsche Student Josef S. ist mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde vor dem OGH gescheitert. Das Strafmaß könnte sich noch ändern, hier entscheidet das Oberlandesgericht.

Der 24-Jährige war im vergangenen Juli wegen angeblich führender Beteiligung an den gewalttätigen Ausschreitungen in der Wiener Innenstadt in erster Instanz vom Straflandesgericht nach sechsmonatiger U-Haft schuldig erkannt worden - mehr dazu in Josef S. nach Urteil in Freiheit.

Josef S. wird in den Gerichtssaal gebracht

APA/Georg Hochmuth

Josef S. beim Prozess im Sommer 2014

Strafhöhe könnte sich noch ändern

Gegen den Schuldspruch wegen Landfriedensbruchs, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung hatte sein Anwalt Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, auch gegen die Strafhöhe legte der Anwalt Berufung ein - mehr dazu in Josef S.: Anwälte fechten Urteil an.

Der OGH folgte nun dem Vorschlag der Generalprokuratur, die Nichtigkeitsbeschwerde in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet zurückzuweisen. Ob es eine Änderung der Strafhöhe geben wird, hängt vom Oberlandesgericht (OLG) ab. Die entsprechende Verhandlung dürfte innerhalb der kommenden drei Monate stattfinden, hieß es aus dem OLG.

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