Janßen: Mieterhöhung erst nach RH-Prüfung

Der Generaldirektor des Krankenanstaltenverbundes (KAV), Udo Janßen, hat erst im Zuge der Prüfung durch den Stadtrechnungshof angeboten, für seine günstige Personal-Mietwohnung eine höhere Miete zu zahlen.

Den Wunsch, nicht bevorzugt zu werden, habe er von Anfang an geäußert, hatte Janßen noch Dienstagfrüh im Ö1-Morgenjournal beteuert - mehr dazu in oe1.ORF.at. Wann er zum ersten Mal vorgeschlagen hat, an der Vereinbarung betreffend seiner Wohnung etwas zu ändern, ist nun ebenfalls klar - beim Besuch der städtischen Prüfer.

Udo Janßen, KAV-Chef

ORF Wien

Janßen gerät immer stärker unter Druck

Janßen wurde im Mai 2013 stellvertretender Generaldirektor des Krankenanstaltenverbundes. Um seinen Wechsel nach Wien rasch zu ermöglichen, habe ihm der damalige Generaldirektor Wilhelm Marhold die Unterbringung in einem Personalwohnhaus angeboten, hieß es. Laut Richtlinien des KAV erfolgt die Zuteilung von Wohneinheiten an Personen, „die in Wien über keine Wohnmöglichkeit verfügen oder bei denen dienstliche, familiäre oder soziale Aspekte dies dringend notwendig erscheinen lassen“. Die Zeitdauer von zwei Jahren soll dabei nicht überschritten werden, wurde betont.

Zusammenhang zunächst noch bestritten

Im Zuge der Überprüfung der Personalwohnhäuser durch den Stadtrechnungshof war die Nutzung schließlich Thema. Dabei seien unter anderem die betreffenden Kriterien hinterfragt worden, hieß es. „Im Zuge der Prüfung hat Generaldirektor Janßen den Wunsch geäußert, keine Besserstellung zu erfahren und ein erhöhtes Nutzungsentgelt für den gesamten Nutzungszeitraum nachzuzahlen - und zwar auf Basis einer marktüblichen Miete“, wurde in der Aussendung dargelegt.

Gegenüber Ö1 hatte Janßen einen Zusammenhang zwischen Stadt-RH-Prüfung und seinem Wunsch nach einem höheren Mietzins noch verneint. „Ich habe als ich 2013 in den KAV eingetreten bin, frühzeitig darauf hingewiesen, dass ich überhaupt keine Besserstellung haben möchte und freiwillig erklärt, eine Mehrzahlung zu zahlen.“

In weiterer Folge ist laut Aussendung im April 2014 zwischen dem KAV und Janßen vereinbart worden, ein „marktübliches Entgelt“ für die Benützung der Personalwohneinheiten zu entrichten: „Dieses wurde Generaldirektor Janßen durch das für die Administration des Personalwohnhauses zuständige AKH im September 2014 rückwirkend ab Beginn der Nutzung im Mai 2013 vorgeschrieben und von ihm umgehend beglichen.“

Nur 370 Euro Miete für 90 Quadratmeter

„Ich wollte nie den Anschein einer Bevorzugung erwecken. Gleich nachdem die ersten Unklarheiten aufgetaucht sind, habe ich angeboten, ein erhöhtes Benutzungsentgelt in Höhe einer marktüblichen Miete zu bezahlen, um unabhängig von der rechtlich korrekten Zuteilung der Wohnung einen wirtschaftlichen Vorteil für mich jedenfalls auszuschließen“, beteuerte Janßen in der Pressemitteilung.

Der nunmehrige Generaldirektor hat laut KAV für die Wohneinheit in der Größe von 90 Quadratmetern insgesamt knapp 16.000 Euro bezahlt. Das entspricht umgerechnet einer monatlichen Miete von knapp 1.050 Euro. So lautete auch stets die Auskunft aus dem Büro von SPÖ-Stadträtin Sonja Wehsely - mehr dazu in Politstreit wegen Wohnung für KAV-Chef. Doch das war nur die halbe Wahrheit. Ursprünglich hatte Janßen im Schnitt nur 370 Euro monatlich gezahlt.

FPÖ und ÖVP fordern Rücktritte

Die Rathaus-Opposition sieht das anders. „KAV-Direktor Janßen ist nun endgültig rücktrittsreif“, befand ÖVP-Landesparteiobmann Manfred Juraczka in einer Aussendung. Die „offensichtliche Lüge“, einen marktüblichen Preis bezahlt zu haben, sei „besonders dreist“, weshalb Janßen „moralisch nicht mehr tragbar“ sei. Juraczka denkt zudem über die Möglichkeit einer Untersuchungskommission nach.

Die FPÖ hält wiederum Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) für rücktrittsreif. Denn sie habe Janßen, der sich „durch dieses unmoralische Verhalten nicht gerade ausgezeichnet“ habe, Rückendeckung gegeben, kritisierte Klubchef Johann Gudenus.

Wehsely verteidigt Janßen

Gesundheitsstadträtin Wehsely verteidigte Janßen gegen die Rücktrittsaufforderungen der Opposition. Man habe über die Vorgehensweise rund um die Vergabe der umstrittenen Dienstwohnung stets transparent informiert, versicherte sie.

„Der Generaldirektor hat immer gesagt, dass er eine angemessene Miete zahlen will“, erklärte Wehsely. Und es sei auch schon vor den aktuellen Medienberichten bekannt gewesen, dass Janßen diese nicht sogleich entrichtet habe - sondern erst, als er die entsprechende Vorschreibung erhalten habe.