EKH-Überfall: Vier Schuldsprüche

Der Prozess um einen Überfall von Fußball-Hooligans auf das Ernst-Kirchweger-Haus (EKH) hat mit vier Schuldsprüchen geendet. Zwei Hooligans und zwei Gewerkschafter wurden verurteilt. Kritik gab es daran, dass die politische Dimension ausgeklammert wurde.

Etwa 30 Fußballhooligans sollen im Oktober 2013 im Vorfeld eines Wiener Derbys in der Generali Arena eine Gewerkschafterversammlung im Ernst-Kirchweger-Haus in Favoriten angegriffen haben. Sieben waren im Prozess angeklagt. Einer der Hooligans soll bei dem Angriff einen Gewerkschafter unter anderem mit mehreren Faustschlägen getroffen haben.

Angeklagte im Hooligan-Prozess Kirchweger-Haus

ORF

Zwei Hooligans wurden schuldig gesprochen, fünf wurden freigesprochen

Dieser Angeklagte - der dem mittlerweile von der Austria ausgeschlossenen, als rechts geltenden Fanklub „Unsterblich“ angehört haben soll - wurde wegen Hausfriedensbruchs und Körperverletzung zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, ein zweiter Hooligan nur wegen Hausfriedensbruchs zu zwölf Monaten.

Auch zwei Gewerkschafter verurteilt

Fünf Fußballfans wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Von einer Beteiligung an den Vorgängen sei nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit auszugehen, befand der Richter, weshalb er die fünf im Zweifel freisprach. „Eine größere Zahl bisher nicht ausgeforschter Täter“ habe bei der Erstürmung mitgemacht, meinte der Richter zudem.

Schuldsprüche setzte es dagegen für zwei ebenfalls angeklagte KOMintern-Gewerkschafter, die - nachdem man die Eindringlinge aus dem EKH vertrieben hatte - diesen nachgelaufen waren. Die beiden Gewerkschafter sollen laut erstinstanzlichem Urteil den zu 14 Monaten Verurteilten attackiert haben, sie wurden wegen schwerer Körperverletzung zu jeweils zwölf Monaten bedingt verurteilt. Der Richter billigte ihnen keine Notwehrsituation zu, sie hätten „eine Jagd begonnen“ und einen Mann mit einem Besenstiel und einer Stange attackiert. Sämtliche Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Politische Dimension ausgeklammert

Bei dem Angriff sollen auch „Heil Hitler“-Rufe gefallen sein. Der Staatsanwalt klagte aber nicht nach dem Verbotsgesetz an, kritisierte Harald Karl, Verteidiger der Gewerkschafter: „Enttäuschend, dass die Staatsanwaltschaft die rechten Umtriebe und die Parolen, die da gerufen wurden, nicht verfolgt hat. Die politische Dimension dieser Geschichte ist ausgeklammert worden.“

Seine Mandanten seien nur auf der Anklagebank gelandet, weil sie die Aggressoren stellen wollten, sagte Karl. „Ansonsten wäre dieser Angriff auf das EKH ungesühnt geblieben. Ich halte das für ein falsches Zeichen. Man hätte würdigen können, dass es hier einen klaren Aggressor gab, das fehlt im Urteil völlig“, so Karl.

Karl versuchte im Prozess diese politische Dimension auch zu thematisieren. Das wiederum stieß auf Kritik beim Verteidiger der Fußballfans, Philipp Winkler: „Wenn es hier einen politischen Hintergrund gibt, dann hätte ihn der Staatsanwalt in die Anklageschrift aufgenommen. Er hätte jederzeit die Möglichkeit dazu gehabt. Zu verhandeln ist das, was angeklagt ist. Angeklagt waren Hausfriedensbruch und Körperverletzung und nichts Politisches. Daher verstehe ich nicht, warum die Gegenseite versucht, etwas zu thematisieren, was nicht angeklagt ist.“

Angeklagte plädierten auf nicht schuldig

Bereits im März hätte es ein Urteil geben sollen, damals wurde von den Verteidigern der sieben Hooligans ein neues psychologisches Gutachten gefordert - mehr dazu in Prozess um Sturm auf EKH vertagt (wien.ORF.at; 5.3.2015).

Laut Anklage stürmten die Hooligans am 27. Oktober 2013 das Ernst-Kirchweger-Haus in der Wielandgasse. Dem Strafantrag zufolge öffneten sie mit einem abgebrochenen Besenstiel und Teilen eines Lattenrostes gewaltsam eine Tür, die zum türkisch-kurdischen Kulturverein ATIGF führte. Die Angeklagten bestritten im Prozess, bei dem Angriff dabei gewesen zu sein - mehr dazu in EKH: Hooligans plädieren „nicht schuldig“ (wien.ORF.at; 9.9.2014).

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