Bettelei in Wien: Mehr als 300 Anzeigen

In der Salzburger Innenstadt gilt seit Dienstag ein sektorales Bettelverbot. In Wien besteht seit 2010 ein gesetzliches Teilverbot für Bettelei. Nach 1.525 Anzeigen wegen verbotener Bettelei 2014 gibt es heuer bis April bereits 309 Anzeigen.

Aufdringliche, aggressive, gewerbsmäßige oder organisierte Bettelei ist in Wien verboten. Seit März müssen alle 14 Stadtpolizeikommanden zusätzlich zum normalen Streifendienst mindestens einmal pro Woche für vier Stunden mit mindestens drei Beamten auf Streife gehen, um Bettler zu kontrollieren. Verstärkt präsent ist die Polizei unter anderem am Naschmarkt unterwegs. Hier gab es laut Polizeisprecher Patrick Maierhofer zeitweise ein höheres Aufkommen an Bettlern: „Wenn es Beschwerden von der Bevölkerung gibt, steuern wir dem mit gezielten Maßnahmen gegen.“

Grafik Betteln

APA/Walter Longauer

Verschiedene Formen des Bettelns

„Das devote, passive Betteln ist nicht verboten“, erklärte Oberstleutnant Alexander Schinnerl, der das Organisationsreferat des Stadtpolizeikommandos Innere Stadt leitet. Eine Anzeige wegen Aufdringlichkeit gibt es dann, „wenn zusätzlich eine aktive Handlung gesetzt wird, es muss zu einer Beeinträchtigung, Störung oder Belästigung des Angebettelten kommen“, sagte Schinnerl. Das könne „zupfen am Gewand, in den Weg stellen oder nachhaltig um Geld bitten“ sein. Aggressives Betteln stelle nochmals eine „Steigerungsstufe“ dar. „Hier geht es um die Heftigkeit, um die Lautstärke, um die Gestik“, erläuterte der Polizist.

Die einzelnen Bettelverbote listet das Wiener Landessicherheitsgesetz auf.

Ebenfalls verboten ist gewerbsmäßiges Betteln. Hier gehe es aber nicht um die Auslegung nach dem Strafgesetzbuch, sagte Schinnerl. Die Intention des Gesetzgebers betreffe vielmehr Personen, „die bewusst und ganz organisiert Österreich aufsuchen, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen“. Dieser Tatbestand sei „schwer nachweisbar“. Unterschieden wird auch noch organisierte Bettelei. Hier müssen mindestens drei Personen „in verabredeter Verbindung“ und arbeitsteilig tätig werden, etwa Bettler, Aufpasser und Abkassierer. Auch das sei „schwer zu beweisen“ und benötige eine „längere Observation“, sagte der Polizist.

Nicht erlaubt ist auch Betteln mit Kindern, das kommt aber so gut wie nicht mehr vor. Im Vorjahr gab es hier beispielsweise 16 Anzeigen.

Schwerpunktkontrolle Betteln

APA/Georg Hochmuth

Polizei kontrolliert Bettler

Strafen bis zu 700 Euro drohen

2014 gab es insgesamt 805 Anzeigen wegen aufdringlicher und 128 wegen aggressiver Bettelei. Gewerbsmäßigkeit wurde 530 Mal angezeigt, organisierte Bettelei 46 Mal. Verstößt ein Bettler gegen eines der Verbote, drohen Strafen bis zu 700 Euro. Die Strafhöhe sei „Ermessenssache der Behörde“, erklärte Schinnerl. Sie wird vom Strafreferenten festgelegt. Für das erstmalige, aufdringliche Betteln betrage sie „in etwa zwischen 70 und 100 Euro“.

Bis zu 100 Euro würden Bettler pro Tag bekommen. „Am besten sind die Plätze, die stark frequentiert sind, Fußgängerzonen, Sehenswürdigkeiten, Kirchen, Parkanlagen“, sagte Schinnerl. Bettler würden „bewusst Mitleidsmechanismen“ ansprechen. Oftmals würden sie auch Behinderungen vortäuschen. „Somit ist auch die Spendenfrequenz eine weit höhere als bei offensichtlich Gesunden“, meinte der Oberstleutnant.

Prinzipiell werde „auch der demütige Bettler einer Kontrolle unterzogen“, erklärte Schinnerl. Es könne nämlich sein, dass Bettler bereits vor Monaten eine strafbare Bettelei verübt und die Strafe nicht bezahlt hätten. Dann werde ein Vorführungsbefehl erlassen, der Bettler bei einem offenen Geldbetrag festgenommen. Für die Bevölkerung sehe es dann so aus, „als ob der da sitzt, nichts macht und trotzdem festgenommen wird“, meinte Schinnerl. Die Optik sei „eine komische“, die Handlung jedoch „polizeilich zu 100 Prozent korrekt“.

FPÖ fordert sektorales Verbot für Wien

In der Stadt Salzburg tritt am Dienstag das sektorale Bettelverbot in Kraft. Damit ist auf bestimmten Plätzen und in Gassen das Betteln tagsüber verboten. Die Polizei wird dieses Verbot überwachen, in den ersten Wochen aber keine Strafen verhängen - mehr dazu in Erster Tag für Bettelverbot (salzburg.ORF.at; 2.6.2015).

Im Wiener Rathaus ist am Montag bei einem von der FPÖ begehrten Sonderlandtag über Bettelei diskutiert worden. Die FPÖ machte sich dabei für ein „sektorales Verbot“ stark. Sollte es zu keiner Verschärfung der geltende Regeln kommen, würde die Stadtregierung im Oktober die Rechnung präsentiert bekommen, zeigte sich FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus in seiner Rede überzeugt. „Das aggressive Betteln ist zu einer Plage geworden“, konstatierte er. Die Menschen in der Stadt würden nicht wollen, „dass die Bettelmafia tun und lassen kann was sie will“ - FPÖ will „sektorales“ Bettelverbot.

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