Drei Urteile im „Goldenberg“-Prozess

Im bereits dritten Prozess gegen die „Goldenberg“-Bande standen am Dienstag der mutmaßliche Boss der kriminellen Vereinigung sowie sieben andere Beschuldigte vor Gericht. Drei Angeklagte waren geständig und wurden bereits verurteilt.

Den Prozessanfang machte ein 20-Jähriger und die rechte Hand des angeblichen Chefs und entlastete diesen bei seiner Aussage deutlich. Er habe nichts von den Überfällen gewusst - und hätte ihm sicher auch davon abgeraten, wenn er ihn gefragt hätte, meinte der 20-Jährige. Der Hauptangeklagte wurde am ersten Verhandlungstag noch nicht einvernommen.

Der Angeklagte (r.), angebliche Chef der sogenannten "Goldenberg"-Bande

APA/Herbert Neubauer

Insgesamt sind acht Personen vor Gericht

„Goldenberg“ frei erfunden

Er habe die Überfälle begangen, um Geld für Drogen zu bekommen. „Drogen, das ist für den Obmann eines Sportvereins aber sehr schlecht“, meinte Richter Daniel Rechenmacher. „Deshalb will ich auch aufhören." Mit den Drogen oder mit dem Sportverein?“, hakte der Vorsitzende nach. Zur Namensgebung des Vereins „Goldenberg“ konnte oder wollte der 20-Jährige nichts sagen.

Den Namen habe der Hauptangeklagte ausgesucht, er dürfte wohl nichts bedeuten. Die Annahme der Polizei, dass Facebook-Gründer Mark Zuckerberg möglicherweise als Vorbild gedient habe, kam am Dienstag nicht zur Sprache.

Vier Jahre Haft für „rechte Hand“ des Bosses

Der 20-Jährige nahm jedenfalls seinen Freund in Schutz. Auch alle Telefonate oder Treffen vor oder nach Überfällen mit dem Hauptangeklagten hätten nichts mit den Delikten zu tun, sagte er aus. Dieser hätte auch nichts von seiner Drogensucht gewusst.

Der 20-Jährige gab zwei Überfälle auf Supermärkte zu und wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, nicht rechtskräftig. Ein bereits 21-Jähriger, der nur lose mit den Goldenbergs in Kontakt stand, hatte bei einem versuchten und einem vollendeten Überfall mitgewirkt und bekam dafür ebenfalls vier Jahre unbedingt, ebenfalls nicht rechtskräftig. Anders ist dies mit den 18 Monaten für einen 19-Jährigen, der für einen Überfall seine Gaspistole zur Verfügung gestellt hatte und wusste, wofür diese eingesetzt wird. Der Mann konnte neben seinem Geständnis auf eine günstige Prognose seines Bewährungshelfers verweisen.

Der Angeklagte (r.), angebliche Chef der sogenannten "Goldenberg"-Bande

APA/Herbert Neubauer

Der Hauptangeklagte und mutmaßliche Kopf der „Goldenberg“-Bande

Kämpfe als Aufnahmeritual

Der 21-jährige Hauptangeklagte ist gebürtiger Tschetschene und soll sich tatsächlich selbst nur selten unmittelbar an den kriminellen Handlungen beteiligt haben. Er ist daher ausschließlich wegen Beihilfe zu zwei Überfällen, Körperverletzung, Erpressung, Waffenbesitz und Drogenhandel angeklagt. Teilweise werde sich der selbst ernannte „Max Goldenberg“ auch geständig zeigen, allerdings nur zur leichten Körperverletzung, zum Waffenbesitz und zur Erpressung.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-Jährigen aber auch vor, dass er sich an den Planungen der Taten beteiligte, indem er Skizzen der Tatorte und der umgebenden Straßen machte und dass er die Aufträge für die Überfälle erteilte. Dafür soll er einen Teil der Beute kassiert haben. Laut Anklage soll er auch die Beute - insgesamt 24.000 Euro - aufgeteilt haben. „Goldenberg“ sagt aber, dass er nicht gewusst habe, woher das Geld kam, so sein Verteidiger Timo Gerersdorfer.

Laut Anklage soll der junge Mann als Anführer eines „harten Kerns“ der Gruppe fungiert haben. Diese Teil der Bande soll bewaffnete Raubüberfälle verübt und sich so den Lebensunterhalt verdient haben. Dazu sollen auch teure Autos und Handys gehört haben. Bis zu 150 Jugendliche und junge Erwachsene sollen der Gang angehört haben. Die Goldenberg-Vereinigung an und für sich sei aber nicht kriminell gewesen, schränkte nun der Staatsanwalt ein.

Jugendbande

ORF

Der Arthaber-Park war ein Treffpunkt der „Goldenbergs“

Einige Urteile erwartet

Treffpunkt der „Goldenbergs“ war die Umgebung des Reumannplatzes in Favoriten. Der innere Kreis soll Teil der Kampfsportszene sein, berichtete die Polizei, als die Bande dingfest gemacht wurde. Um dem Dunstkreis der „Goldenbergs“ beizutreten, musste ein Aufnahmeritual bestanden werden. Dabei waren etwa Kämpfe untereinander oder mit Fremden Pflicht - mehr dazu in Kampfsportler betrieb kriminelle Vereinigung.

Der Prozess ist auf vier Tage anberaumt. Der Strafrahmen liegt zwischen einem und 15 Jahren. Mehrere Mitglieder der Bande wurden in separaten Prozessen bereits verurteilt - mehr dazu in Wiener Jugendbanden: Elf Verurteilungen. Der nächste Prozesstermin ist für den kommenden Dienstag angesetzt.