Freispruch für Ex-OGH-Präsident rechtskräftig
Am 1. Juli zog die Staatsanwaltschaft Wien ihre Berufung zurück, schrieb der Journalist Andreas Unterberger auf seinem Blog, berichteten die „Salzburger Nachrichten“ (Samstagsausgabe). Das bestätigte der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Michael Klackl, am Samstag. „Das Urteil konnte nicht mit Aussicht auf Erfolg bekämpft werden“, erklärte Klackl.
Im Zweifel keine „subjektive Tatseite“
Rzeszut hatte sich im Prozess am 27. Februar zu den Vorwürfen „nicht schuldig“ verantwortet. Inkriminiert war eine Zeugenaussage des Ex-OGH-Präsidenten im Verfahren gegen einen Polizisten, den er in seiner Funktion als Mitglied einer vom Innenministerium eingesetzten Evaluierungskommission kennengelernt hatte - mehr dazu in Kampusch: Freispruch für Ex-OGH-Chef (wien.ORF.at; 27-2-2015)
APA / Roland Schlager
Das Gremium sollte allfällige behördliche Versäumnisse bei der Suche nach der im Frühjahr 1998 entführten Natascha Kampusch aufdecken. Unter Wahrheitspflicht hatte der Ex-OGH-Präsident versichert, er habe nach zwei Treffen in einem Kaffeehaus bzw. auf der Straße keinen Kontakt zu dem Polizisten mehr gehabt. Diese Darstellung wurde in weiterer Folge widerlegt, als die Ergebnisse einer Rufdaten-Rückerfassung ein deutlich anderes Bild ergaben.
Richterin Claudia Geiler glaubte im Prozess die Verantwortung des ehemaligen Spitzenjuristen, er habe „einen mentalen Tunnel gehabt“ und nicht bewusst etwas verschwiegen oder die Unwahrheit gesagt. Geiler sagte in ihrer Begründung, im Zweifel liege keine „subjektive Tatseite“ vor.
Links:
- Fall Kampusch: Rzeszut hatte „mentalen Tunnel“ (wien.ORF.at; 18.12.2014)
- Fall Kampusch: Die Chronologie der Causa (wien.ORF.at; 13.4.2013)