Bakary J.: Kein neues Verfahren für Polizisten

Die verurteilten Ex-Polizisten, die den gebürtigen Gambier Bakary Jassey vor acht Jahren schwer misshandelt haben sollen, haben im Vorjahr ihre Geständnisse widerrufen. Ihr Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde nun abgelehnt.

Der Fall wird vorerst nicht neu aufgerollt. Das Wiener Straflandesgericht hatte Anfang August einen Wiederaufnahmeantrag der früheren WEGA-Beamten abgewiesen, gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Montag bekannt. „Es liegen keine eine Wiederaufnahme begründenden Umstände vor“, fasste Salzborn den umfangreichen, 14 Seiten umfassenden Beschluss zusammen, der den Ex-Polizisten bereits zugestellt wurde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Ex-Polizisten gehen in nächste Instanz

Die Wiederaufnahme-Werber gehen aber in die nächste Instanz. Ihre Rechtsvertreterin Maria Zehetbauer bereitet eine Beschwerde an das Wiener Oberlandesgericht (OLG) vor. „Die Entscheidung ist vergangenen Montag eingelangt“, sagte Zehetbauer gegenüber wien.ORF.at. Bis zum Montag müsse die Beschwerde eingereicht sein, erst dann werde es inhaltliche Auskünfte geben, so Zehetbauer.

Polizisten mit Anwältin

APA/Neubauer

Anwältin Maria Zehetbauer (r.) und zwei der verurteilten Polizisten

Anwalt: Bakary geht es „nicht gut“

Jassey gehe es hingegen derzeit nicht gut, sagte sein Anwalt Nikolaus Rast. „Er wird permanent mit den Geschehnissen konfrontiert. Der richtige Weg wäre es, eine Einigung zu erzielen und nicht alles wieder von vorne aufzurollen."

Für Rast war die jetzige Entscheidung des Gerichts „erwartbar und richtig“. Die Ex-Polizisten seien das ganze Verfahren über geständig gewesen. „Wenn man sich dann zivilrechtlich den Schadenersatzforderungen entziehen will, ist ein Wiederaufnahmeantrag nicht der richtige Weg“, sagt Rast. „Anerkannte Gerichtsgutachten sollten mit einem fadenscheinigen neuen Gutachten ausgehebelt worden“, so der Anwalt, der damit die Pressekonferenz der Ex-Polizisten anspricht - mehr dazu in Bakary J.: Ex-Beamte wollen Wiederaufnahme.

Verurteilte Ex-Polizisten widerriefen Geständnisse

Bereits damals vermutete der Anwalt Angst vor Regresszahlungen als Motiv der drei ehemaligen Polizisten. Jassey, der inzwischen mit einem regulären Aufenthaltstitel in Österreich lebt, hat von der Finanzprokuratur eine finanzielle Wiedergutmachung von 110.000 Euro für die erlittene Tortur erhalten. In einer gegen die Republik gerichteten Amtshaftungsklage fordert sein Anwalt Nikolaus Rast weitere 375.000 Euro und eine monatliche Pension von 1.000 Euro.

Insgesamt vier Polizisten waren in der Causa verurteilt worden und mit vergleichsweise milden Strafen davongekommen, weil sie den gebürtigen Gambier nach einer gescheiterten Abschiebung in eine mittlerweile abgerissene Lagerhalle in Wien-Brigittenau gebracht, dort schwer misshandelt und dem Mann mit der Tötung gedroht hatten. Drei von ihnen wurden später nach längerem Hin und Her aus dem Polizeidienst entfernt.

Diese drei widerriefen im Vorjahr ihre im April 2006 abgelegten Geständnisse und behaupteten, sie hätten Jassey nicht die amtsärztlich festgestellten Verletzungen zugefügt. Sie unterstellten diesem, er hätte, was die Entstehung seiner schweren Verletzungen betreffe, offensichtlich die Unwahrheit gesagt.

Sonderermittler wegen Fremdenpolizei-Einsatzes

Erst im Mai suchten vier Fremdenpolizisten die Wohnung von Jassey auf, laut Polizei nach einem Hinweis der Meldebehörde. Danach wurde das Büro für besondere Ermittlungen eingeschaltet - mehr dazu in Sonderermittler im Fall Bakary J. eingeschaltet (wien.ORF.at; 20.5.2015).

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