Lebenslang für Mord an Prostituierter

Ein 32-Jähriger ist am Donnerstag wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Er soll eine 35-jährige Transgenderfrau in Ottakring erwürgt haben, nachdem er mit ihr bezahlten Sex hatte.

Verteidiger Peter Philipp, der in Richtung Körperverletzung mit tödlichem Ausgang plädiert hatte, legte nach Rücksprache mit seinem Mandanten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Der Schuldspruch wegen Mordes fiel mit 7:1 Stimmen deutlich im Sinne der Anklage aus. Die Höchststrafe erscheine in diesem Fall „tat-, schuld-, und unrechtsangemessen“, stellte Richter Ulrich Nachtlberger in der Urteilsbegründung fest.

Prozess wegen Mordes an Transsexuellem

APA/Herbert Pfarrhofer

Der Angeklagte beim Prozess

Angeklagter bestritt Tötungsabsicht

Der Angeklagte selbst hatte sich im Prozess nur zum Delikt der schweren Körperverletzung mit Todesfolge geständig gezeigt. Er bestritt aber, dass er sein Opfer töten wollte. „Ich wollte nicht, dass sie stirbt. Ich habe mir gedacht, sie wird nur bewusstlos“, sagte er. Laut Anklage würgte der Angeklagte die transsexuelle Prostituierte, fesselte ihre Hände am Rücken und wickelte ihr Kleidung über das Gesicht. Zudem war die Wohnung ausgeräumt. Neben Bargeld - angeblich 3.000 Euro - fehlten auch zwei Smartphones.

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„Wien heute“-Video

Ein 32-Jähriger wurde am Donnerstag wegen Mordes an einer Transgenderfrau zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urtei ist nicht rechtskräftig.

Mit Fotos vom Tatort untermauerte die Staatsanwältin im Prozess ihre Anklage. Darauf zu sehen war die nackte, gefesselte Leiche am Boden ihrer kleinen, unordentlich wirkenden Wohnung. Diese Bilder ließen keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte das Opfer töten wollte, sagte die Staatsanwältin, während die Aufnahmen groß auf die Wand des Gerichtssaals projiziert wurden. Der Angeklagte schaute keine Sekunde auf die Bilder. Zum Motiv sagte er, die Prostituierte hätte ihn ohne Grund nach dem Sex angegriffen. Daraus hätte sich eine Rauferei entwickelt.

Tatort in Ottakring mit Polizei

APA/Oczeret

Polizisten am Tatort in Ottakring

Auf die Spur des Angeklagten kam man, weil er seine genetischen Fingerabdrücke am Tatort hinterlassen hatte. Der 32-Jährige war Ende Jänner nach zwei Raubüberfällen in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft gelandet. Dabei wurde ihm routinemäßig ein Mundhöhlenabstrich genommen. Wie sich herausstellte, stimmte seine DNA mit Spuren überein, die man an der Leiche in der Haymerlegasse sichergestellt hatte - mehr dazu in Transsexuelle erdrosselt: Geständnis.

Die tote Transsexuelle - die gebürtige Türkin war als in ihrer Heimat Verfolgte im Vorjahr nach Österreich geflüchtet und hatte um Asyl angesucht - war erst fünf Tage nach der Bluttat entdeckt worden, die sich laut Anklage am 19. Jänner zugetragen haben soll.