Protest gegen Bauprojekt in Landstraße

Immer wieder klagen Mieter mit unbefristeten Mietverträgen in Gründerzeithäusern über Repressionen durch Hausbesitzer. Initiativen fürchten, dass diese Verträge umgangen werden könnten. In Wien-Landstraße können sich ein letzter Mieter und der Eigentümer nicht einigen.

In dem Gründerzeithaus in der Hetzgasse im dritten Bezirk wohnt nur noch ein Mieter mit seiner Familie. Er bezahlt für 130 Quadratmeter weniger als 400 Euro inklusive Betriebskosten, heißt es vom Hauseigentümer, einem Investor. Das Haus ist 120 Jahre alt, hat einen sehr feuchten Keller und ausschließlich Substandardwohnungen mit Gang-WCs.

Der letzte Mieter will trotzdem nicht ausziehen. Die Bewohner der übrigen Wohnungen zogen in den vergangenen Jahren nach und nach aus, nach vielen langjährigen Aktionen, sagt er. Stimmt nicht, entgegnet der Eigentümer. Es seien lukrative Ablösen bezahlt worden. Auch dem verbliebenen Mieter wurden vergeblich 120.000 Euro und eine Ersatzwohnung angeboten.

Eigentümer: Altbau nicht mehr zu sanieren

Es seien Schäden im Haus nicht repariert worden, lautet ein Vorwurf des verbliebenen Mieters. Auch das weist der Eigentümer zurück. Alleine im vergangenen Jahr seien 35.000 Euro investiert worden. Man habe alle Auflagen der MA37-Schlichtungsstelle erfüllt.

Der Altbau sei mit vernünftigem Aufwand nicht mehr zu sanieren. Daher plane man einen neuen Wohnbau, der mit erneuerbarer Energie betrieben werden soll. Außerdem würden die Wohnungen dann in den ruhigen Innenhof und nicht auf die Straße ausgerichtet sein. In unmittelbarer Nähe des Hauses fährt auch die Bahn.

Gründerzeithaus

Erich J. Schimek / Initiative Denkmalschutz

Eine Bürgerinitiative befürchtet aber, dass der unbefristete Mietvertrag ausgehebelt werden könnte, und zwar wenn der Hausbesitzer mit einem Antrag die Absicht erklärt, die Wohnsituation verbessern zu wollen. Das könnte dann beispielgebend für andere Häuser mit ähnlichen Fällen werden.

Die Stadt Wien beruhigt aber. Bei einem geltenden unbefristeten Mietvertrag seien die Rechte des Mieters gewahrt. Der Bescheid zum Hausabriss dürfte nur bei schwerwiegenden Schäden des Gebäudes bewilligt werden, die aus Sicherheitsgründen keine andere Möglichkeit offenlassen.

Gründerzeithaus

Erich J. Schimek / Initiative Denkmalschutz

Das betroffene Haus liegt außerhalb der Schutzzone. Das könne auch gelöst werden, heißt es aus dem Büro von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) gegenüber Radio Wien. Es gebe die Möglichkeit, Minischutzzonen zu schaffen, um einzelne Häuser zu schützen. Das müsse allerdings im Büro der Planungsstadträtin beantragt werden. Am Donnerstagabend um 18.00 Uhr findet in der Hetzgasse eine Demonstration statt.

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