Handgranatenmord: Strafe für Mittäter reduziert

Im sogenannten Handgranatenmord ist am Montag im Justizpalast die Berufungsverhandlung gegen die beiden Mittäter über die Bühne gegangen. Das Oberlandesgericht (OLG) reduzierte die Strafe für einen der beiden von 20 auf 18 Jahre.

Der Mann war im Februar wegen Beteiligung am Doppelmord zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Schwester des Haupttäters war damals zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden - ihr Strafmaß wurde vom OLG am Montag jedoch belassen.

Mord an zwei Männern in Ottakring

In der Nacht auf den 11. Jänner 2014 tötete ein 35-Jähriger einen 45-jährigen Transportunternehmer und einen zeitweise von ihm als Fahrer beschäftigten 57-Jährigen mit dem Revolver bzw. einer Handgranate - mehr dazu in Explosion: Ein Mann erschossen. Die beiden hatten mit dem Täter einträgliche Geschäfte mit importiertem Diesel gemacht. Der 35-jährige zeigte sich vor Gericht geständig und fasste 20 Jahre aus. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig - mehr dazu in Granatenmord: Kollaps nach Schuldsprüchen.

Spurensicherung am Tatort

APA/Herbert Neubauer

Spurensicherung am Tatort im Jänner 2014

Die Schwester des Haupttäters stellte in Kenntnis der Absichten ihres Bruders ihre Wohnung als Lager für diverse für due Bluttat nötigen Utensilien zur Verfügung und chauffierte ihren Bruder und den Zweitangeklagten zum Tatort. Auch brachte sie die beiden von dort wieder weg. Letzterer besorgte einen Revolver sowie eine Rohrbombe, mit der das Verbrechen ursprünglich hätte ausgeführt werden sollen, wovon der Haupttäter dann allerdings nach Recherchen im Internet Abstand nahm, weil er befürchtete, die Explosion könnte Unbeteiligte verletzen.

Bei Schwester kein familiärer Zwang vorhanden

Der Vorsitzende des OLG-Senats, Christian Dostal, begründete die Strafreduktion für den Zweitangeklagten damit, dass „die Relation zum unmittelbaren Täter herzustellen war“. Er drückte sein Bedauern aus, dass die Staatsanwaltschaft das Urteil für den Haupttäter nicht angefochten hatte. In Bezug auf die Berufung von der Schwester des Haupttäters und der Argumentation ihres Verteidigers Nikolaus Rast sagte Dostal, von einer „untergeordneten Beteiligung kann keine Rede sein“. Auch den familiären Zwang könne er nicht erkennen.

Auch bei dem Zweitangeklagten negierte der Richter den untergeordneten Tatbeitrag. Er folgte aber der Argumentation von dessen Verteidiger Alexander Philipp, wonach eine Gleichbehandlung mit dem Haupttäter nicht tat- und schuldangemessen war. Damit ist der sogenannte Wiener Handgranatenmord strafrechtlich abgeschlossen. Der Oberste Gerichtshof hatte bereits früher die Nichtigkeitsbeschwerden der beiden Mittäter zurückgewiesen.