Hoher Markt: Lebenslange Haft wegen Mordes

Jener Mann, der seine Wohnung am Hohen Markt in die Luft gejagt und damit den Tod einer 23-jährigen Nachbarin herbeigeführt haben soll, ist am Dienstag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Verteidiger Ernst Schillhammer legte gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Die Gerichtsentscheidung ist damit nicht rechtskräftig. Der 46-Jährige hatte bis zuletzt beteuert, er habe mit der Feuersbrunst nichts zu tun. Ein Unbekannter sei in seine Wohnung eingedrungen und habe dort den Inhalt eines mit Benzin gefüllten 15-Liter-Kanisters verschüttet - mehr dazu in Großbrand mit Toter offenbar gelegt.

Tod der 23-jährigen Frau „miteinkalkuliert“

Für die Geschworenen hätten dagegen keine Zweifel bestanden, dass der Angeklagte, der aufgrund von Mietrückständen aus der Wohnung delogiert hätte werden sollen, das Feuer gelegt und sich damit schuldig gemacht hatte - der Brandstiftung, des Mordes und des versuchten Mordes in 15 weiteren Fällen - bezogen auf die übrigen, zum Tatzeitpunkt im Gebäude befindlichen Hausbewohner.

Er habe den Tod der 23-jährigen Frau „miteinkalkuliert, um seine persönliche Befindlichkeit abzureagieren“, so die Vorsitzende Martina Krainz in der Urteilsbegründung. Die Studentin war im Schlaf von herabfallenden Trümmern eingeklemmt worden und erstickt, nachdem die Trennwand zur Wohnung des Angeklagten infolge der Detonation eingestürzt war.

Gutachten wurde korrigiert

„Die Qualen, die das Opfer durchlitten hat, will man sich gar nicht vorstellen“, sagte Krainz. Sie sprach von „einem der schlimmsten Verbrechen, die ich kennengelernt habe“. Die von Rechtsanwältin Alexia Stuefer vertretenen Eltern der Getöteten erhielten ein Trauerschmerzengeld von 15.000 Euro zugesprochen. Auch für den Sachschaden von mehreren 100.000 Euro und die Ansprüche der betroffenen Hausbewohner, die schlagartig kein Dach mehr über dem Kopf hatten, muss der 46-Jährige aufkommen.

Lebenslang nach Wohnungsbrand

Das Urteil im Prozess gegen einen Mann, der letztes Jahr seine Wohnung am Hohen Markt in Wien angezündet hat, lautet lebenslang.

Der letzte Verhandlungstag in dieser Causa war geprägt von der Erörterung einer von der Justiz eingeholten psychiatrischen Expertise, die der zum „Obergutachter“ bestellte Grazer Psychiater Peter Hofmann korrigierte. Sein Vorgänger Werner Soukop hatte den Angeklagten als zwar zurechnungsfähig, aber so gefährlich eingestuft, dass er im Fall eines Schuldspruchs zusätzlich die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher empfahl. Soukop stützte sich dabei unter anderem auf die angebliche „Unberechenbarkeit“ des 46-Jährigen sowie dessen vorgeblich „oberflächlichen Charme“, der das Wesen eines Psychopathen ausmache.

Staatsanwalt zog Unterbringungsantrag zurück

Hoffmann bezeichnete das Vorgehen des Erstgutachters als „absolut unzulässig“ und nannte dessen Schlussfolgerungen „fachlich unhaltbar“. „Es gibt klar formulierte Kriterien für eine Persönlichkeitsstörung. Ich kann nicht hergehen und mir ein Merkmal nehmen und dann daraus eine generelle Ableitung machen“, stellte Hofmann fest, der sich seinen Angaben zufolge im Unterschied zu Soukop sein Berufsleben lang mit „Kernthemen der Psychiatrie“ beschäftigt.

Soukop habe demgegenüber „in den letzten 30 Jahren vor allem mit Schlaganfall-Patienten, Parkinson und Multipler Sklerose gearbeitet“, bemerkte Hofmann. Soukop sei nämlich Facharzt für Neurologie und Psychiatrie und nicht primär Facharzt für Psychiatrie und habe folglich eine vierjährige Ausbildung auf dem Gebiet der Neurologie und nur eine einjährige auf jenem der Psychiatrie absolviert.

Weil der „Obergutachter“ beim Angeklagten keinerlei psychische Auffälligkeiten und keine mit Delinquenz gekoppelte relevante Persönlichkeitsstörung orten konnte, fehlte nach seinem Dafürhalten die Grundlage, den Mann bei einem Schuldspruch zusätzlich im Maßnahmenvollzug unterzubringen. „Ich sehe keine Gefährlichkeitsprognose“, hielt Hofmann fest. Staatsanwalt Florian Pöschl zog daraufhin seinen Unterbringungsantrag zurück.

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