Geld aus Donau: Fundservice ermittelt weiter

Im Fall des 130.000-Euro-Bargeldfundes in der Neuen Donau wird nun das Fundservice der Stadt Wien (MA 48) weiter ermitteln. Laut MA 48 sind für das Fundservice einige wesentliche Fragen zu klären.

Nach Abschluss der Erhebungen der Wiener Polizei sollte der Betrag am Montag an die Stadt überwiesen werden, sagte Polizeisprecher Thomas Keiblinger. Wenn das Geld und der Akt eingelangt sind, „wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet“, hieß es bei der MA 48 zur APA - mehr dazu in Geld in Donau: Belege wesentlich.

Drei Fragen für Fundservice offen

„Ist es ein Fund? Gibt es einen Finder? Gibt es einen potenziellen Besitzer?“ Der Geldbetrag muss jedenfalls zuerst auf einem Konto bei der Stadthauptkasse einlagen. „Das Geld ist noch nicht bei uns und der Akt ist noch nicht bei uns“, sagte MA-48-Sprecherin Ulrike Volk. Die Fundsache wird wie ein „Standardfall“ abgewickelt. Es komme öfters vor, dass bei Funden auch Geldfunde dabei sind, erläuterte die Sprecherin. Sehr hohe Summen seien aber „eher selten der Fall“.

Im Gegensatz zu gleich mehreren potenziellen Besitzern, die sich bei der Polizei gemeldet haben, ging beim Fundservice bisher kein Hinweis zum Eigentümer ein. Sollte sich jemand melden, dann wird die Überprüfung der Angaben eine „kompliziertere Geschichte sein“, sagte Volk. Der potenzielle Besitzer muss jedenfalls „glaubhaft machen, dass es sein Geld ist“. Die Polizei hat „derzeit keine Anzeigen“ wegen Betrugs gegen Personen erstattet, die sich fälschlich als Besitzer ausgaben, sagte Keiblinger.

Wiener Polizei stellte Ermittlungen ein

Nach Medienberichten soll ein laut Zeugen offenbar verwirrter älterer Herr seine gesamten Ersparnisse im Wasser der Neuen Donau „entsorgt“ haben. Die Wiener Polizei ging davon aus, dass jemand die Banknoten rein rechtlich gesehen „verloren“ hat und stellte ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit einer möglichen Straftat hinter dem Geldfund ein. In Niederösterreich wurde unterdessen noch ein strafrechtlicher Zusammenhang überprüft - mehr dazu in Mann „entsorgte“ Geld in Donau.

Als „verloren“ werden laut Webseite der MA 48 „in niemandes Gewahrsam stehende Sachen, die ohne den Willen der Inhaberinnen oder Inhaber aus ihrer Gewalt gekommen sind“ betrachtet (beispielsweise eine auf dem Gehsteig liegende Geldbörse). „Vergessen“ sind „bewegliche Sachen, die ohne den Willen der Inhaberinnen oder Inhaber an einem fremden, unter Aufsicht stehenden Ort zurückgelassen worden und dadurch in fremde Gewahrsame gekommen sind (beispielsweise Geldbörse in Verkehrsmitteln oder Lokalitäten)“.

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