Sechs Freisprüche in YLine-Prozess

Der Prozess um die Pleite des ehemaligen Internetstars YLine ist 14 Jahre nach der Insolvenz der Firma zu Ende gegangen. Für Firmengründer Werner Böhm und die weiteren fünf Angeklagten gab es Freisprüche.

Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig, da sich die Staatsanwaltschaft Bedenkzeit erbat. Böhm wurde in der Causa Bilanzfälschung mittels Rekurs zu Prozesskosten von 7.000 Euro verurteilt, was dieser annahm. Die Richterin verwies Böhm noch darauf, dass er mit dieser Summe günstig aussteige und er obendrein noch die Möglichkeit einer Ratenzahlung habe.

Böhm arbeitet mittlerweile in Kanada

Böhm sagte nach der Urteilsverkündung, er hoffe, die Causa nun möglichst schnell abzuhaken. Gerechtigkeit sei ihm aber nur bedingt widerfahren, meinte er mit Blick auf die lange Verfahrensdauer. Er habe erhebliche finanzielle Einbußen erlitten. „Finanziell ist es mir schlecht gegangen“, so Böhm. Er ist mittlerweile beruflich in Kanada aktiv, sein Monatseinkommen gab er mit gut 3.000 Euro brutto monatlich an.

Hauptangeklagter Werner Böhm, Gründer der Internetplattform YLine

APA / Herbert Neubauer

Werner Böhm wurde zu Prozesskosten von 7.000 Euro verurteilt

Grenzfall" zwischen Risiko und Verfehlungen

Zuvor hatten die Verteidiger in ihren Plädoyers ebenfalls auf die lange Ermittlungszeit sowie zwei unterschiedliche Gerichtsgutachten zu den Vorwürfen verwiesen. Laut Richterin Marion Hohenecker passierten zwar Fehler, aber diese seien im Zuge des normalen Wirtschaftens mit unternehmerischem Risiko zu rechtfertigen. Es liege hier ein „Grenzfall“ zwischen diesem Risiko und Verfehlungen vor, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung nach 44 Verhandlungstagen.

Bekannt wurde YLine durch die Erstellung der umstrittenen „New Economy“-Homepage des damaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos), bezahlt von der Industriellenvereinigung - mehr dazu in Ex-YLine-Chef Böhm: Grassers Homepage „zu teuer“.