BAWAG-Verfahren: Elsner freigesprochen

Im Strafprozess der BAWAG gegen ihren früheren Generaldirektor Helmut Elsner ist ein Urteil gefallen. Elsner wurde vom Vorwurf des schweren Betrugs freigesprochen. Das entschied das Schöffengericht am Montag.

In dem Verfahren ging es um eine 6,8 Mio. Euro schwere Pensionsabfindung für den heute 80-jährigen Elsner, die er laut Bank nur deshalb bekam, weil dem Aufsichtsrat Verluste und Malversationen nicht bekannt waren. Elsner zeigte sich nach Verhandlungsende „natürlich erleichtert“ über den Freispruch. Er sei diesmal vor einem Richter gestanden, der nicht an seiner eigenen politischen Karriere interessiert gewesen sei wie damals Richterin Claudia Bandion-Ortner, sagte er.

Geld weiter in BAWAG-Verfügungsbereich

In der Urteilsverkündung im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts erläuterte Richter Christian Böhm, dass die BAWAG auf den Zivilrechtsweg verwiesen werde. Das heißt, dass sie noch vor einem Zivilgericht eventuelle Schadenersatzansprüche geltend machen könnte. Ein Dienstnehmer sei nicht verpflichtet, seinem Dienstgeber eventuelle Entlassungsgründe mitzuteilen. Elsner sei zwar auf hoher Position gewesen, diese Regel gelte aber auch für ihn, so Böhm.

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner am Montag, 21. Dezember 2015, anl. des Prozesses der BAWAG gegen Elsner wegen Herausgabe der Pensionsabfindung im Straflandesgericht in Wien

APA/Fohringer

Elsner im Großen Schwurgerichtssaal

Von Beginn an waren in der Privatstiftung auch Personen mit Naheverhältnis zur BAWAG, sodass die BAWAG auf die Stiftung hätte greifen können, was auch dem angenommenen Tatplan widerspreche. Elsner habe also nicht das Geld aus dem Verfügungsbereich der BAWAG gebracht.

Zwar hatte Elsner dem ehemaligen BAWAG-Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger am 14. Dezember 2000 - noch ohne Verwendung des Geständnisses von Wolfgang Flöttl - versprechen müssen, dass er das Geld aus seiner Pensionsabfindung nicht anrühre. Die Anschaffung einer Liegenschaft als Alterssitz sei aber erst Jahre später erfolgt. Dieser Abfluss von Mitteln fand auch erst nach Rückfrage bei Weninger statt, der über die Höhe der Verluste - 1,4 Mrd. Euro - informiert war.

Urteil nicht rechtskräftig

Elsner wurde im Laufe des Jahres 2001 weder entlassen noch wurde seine Pensionsabfindung zurückgefordert. Richter Böhm ließ unter anderem mit der Begründung aufhorchen, dass es damals wie heute üblich sei, selbst bei groben Verfehlungen Vorstände in allen Ehren zu verabschieden, um medialen Wirbel zu vermeiden und damit die Firma ihr Gesicht wahren kann.

Die klagende BAWAG hat theoretisch drei Tage Bedenkzeit, um ein Rechtsmittel zu ergreifen. Gerichtsbeobachter gehen jedoch nach der Urteilsbegründung nicht davon aus. Theoretisch könnte auch die Staatsanwaltschaft noch ein Rechtsmittel erheben.

Gleich zu Beginn des Verfahrens im Wiener Straflandesgericht gab sich Elsner bekannt kämpferisch. Einmal mehr betonte er, wie schon in den Prozessen der vergangenen Jahre, dass sein damaliger Geschäftspartner Flöttl verschwundene Millionenbeträge nicht verspekuliert habe, sondern das Geld noch da sei. Richter Böhm hatte Mühe, Elsner einzubremsen: „Herr Elsner, wir reden aneinander vorbei.“

Weninger fühlte sich getäuscht

Am Vormittag des ersten und zugleich letzten Verhandlungstages war der ehemalige ÖGB-Finanzreferent Weninger als Zeuge geladen. Er belastete Elsner: Hätte er von den Verlusten von Flöttl gewusst, hätte er der Pensionsabfindung nie zugestimmt. Weninger fühlte sich von Elsner getäuscht, Elsner wiederum warf Weniger vor, sich in Widersprüche zu verstricken. Auch von Elsners Verteidiger und dem Anwalt der Privatstiftung wurde der sehr gebrechlich wirkende Weninger nicht geschont.

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner und seine Frau Ruth am Montag, 21. Dezember 2015, anl. des Prozesses der BAWAG gegen Elsner wegen Herausgabe der Pensionsabfindung im Straflandesgericht in Wien

APA/Fohringer

Elsner kam mit Arzt und Ehefrau zur Verhandlung nach Wien

Im Gegensatz zu dem 75-jährigen Weninger erschien Elsner mit einem Privatarzt. Zusätzlich stellte auch das Gericht einen Arzt für das Verfahren. Außerdem wurde Elsner von seiner Frau Ruth begleitet. Die Örtlichkeit des Großen Schwurgerichts im Wiener Straflandesgericht kannte Elsner schon bestens - hier wurde auch der erste BAWAG-Prozess, damals unter der Richterin und späteren Justizministerin Bandion-Ortner, abgehandelt. Ein erheblicher Teil der Schuldsprüche wurde damals vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben, was den Abschied von Bandion-Ortner aus der Politik beschleunigte.

Da Elsner rechtskräftig wegen Untreue zu zehn Jahren Haft verurteilt worden war, was der Höchststrafe entspricht, hätte der Spruch des Schöffengerichts heute ohnehin keine Auswirkung mehr auf seine Haftstrafe gehabt.

Links: