Neuer Prozess gegen Westenthaler

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat einen Freispruch für Peter Westenthaler aufgehoben. Der frühere BZÖ-Obmann und Ex-Vorstand der Fußball-Bundesliga muss sich erneut wegen schweren Betrugs und Untreue verantworten.

Der OGH-Senat gab damit den Nichtigkeitsbeschwerden der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft Folge. Maßgeblich waren dafür zahlreiche Begründungs- und Feststellungsmängel im Ersturteil. In dem Verfahren war es um eine im Sommer 2006 auf Basis einer Scheinrechnung erfolgte Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien an eine BZÖ-Agentur sowie um eine im Dezember 2004 vom Nationalrat genehmigte Subvention in Höhe von einer Million Euro an die Bundesliga gegangen, die der forcierten Förderung des Fußballnachwuchses dienen sollte.

Peter Westenthaler und Kameramann

APA/Herbert Pfarrhofer

Peter Westenthaler muss sich erneut vor Gericht verantworten

BZÖ muss 250.000 Euro zahlen

Auch die erstinstanzliche Entscheidung hinsichtlich der Abschöpfung der 300.000 Euro, die laut Anklage von den Österreichischen Lotterien über die parteieigene Werbeagentur Orange dem BZÖ zuflossen, hielt der höchstrichterlichen Prüfung nicht stand. Wie der OGH feststellte, wäre dabei nach dem Nettoprinzip vorzugehen gewesen. In diesem Punkt entschied der OGH gleich in der Sache selbst und trug dem BZÖ nach Abzug der Umsatzsteuer die Rückzahlung von 250.000 Euro auf, „unabhängig davon, ob die Steuer entrichtet worden ist oder nicht“, wie der Senatsvorsitzende bemerkte.

Westenthaler sieht „weitere Belastung“

Westenthaler, der sich im Justizpalast noch wortreich für sich und seinen Ex-Bundesliga-Vorstandskollegen Thomas Kornhoff ins Zeug gelegt hatte („Der Freispruch war eine logische Konsequenz. Wir haben uns nichts zuschulden kommen lassen.“), reagierte auf den Umstand, dass er sich neuerlich einem Schöffenverfahren stellen muss, nicht unbedingt überrascht. Er zeigte aber zumindest einen Anflug von Verbitterung. „Das Verfahren geht jetzt ins siebente Jahr“, bemerkte er gegenüber Journalisten. Das sei „eine weitere Belastung“ und mit „persönlichem und wirtschaftlichem Druck“ verbunden.

Westenthaler und Kornhoff, die damals an der Spitze der Bundesliga standen, sollen mit der Million einen Vergleich finanziert haben, um eine gegen die Bundesliga gerichtete Drittschuldnerklage abzuwenden. Für die Anklagebehörde wurde damit die Subvention zweckentfremdet, was sie als „Förderungsmissbrauch“ qualifizierte. Westenthaler und Kornhoff wurden im Vorjahr freigesprochen - mehr dazu in Freispruch für Westenthaler (wien.ORF.at; 6.3.2015).