AMS hilft geflüchteten Ärzten

Das Wiener Arbeitsmarktservice (AMS) will aslyberechtigte Ärzte schneller in den Arbeitsmarkt bringen und bietet dazu am 4. Mai eine Veranstaltung an. Derzeit sind rund 80 geflüchtete Mediziner beim AMS vorgemerkt.

In der Veranstaltung am 4. Mai geht es dem AMS gemeinsam mit der Medizinischen Universität Wien (MedUni) vor allem um „die Frage der möglichst raschen Nostrifikation“, wie ein Sprecher des AMS am Montag erklärte. Auch auf Bundesebene gibt es diesbezüglich Bemühungen.

Die Teilnahme bei dem Treffen am 4. Mai ist nur auf Einladung möglich - und diese erhalten jene circa 80 geflüchteten Mediziner, die beim Wiener AMS vorgemerkt sind. „Unser Ziel ist, dass die Ärzte möglichst rasch wieder arbeiten“, so der Sprecher. Das Programm der Veranstaltung, die am Vormittag in der AMS-Landesgeschäftsstelle in der Ungargasse abgehalten wird, umfasst vor allem Vorträge.

Schnellere Anerkennung für Gesundheitsberufe

Auf Bundesebene gibt auch es Bemühungen, Flüchtlinge, die in Gesundheitsberufen ausgebildet wurden, schon vor erfolgter Nostrifikation in den Joballtag zu integrieren. Dabei handelt es sich nämlich um die große Mehrheit der Betroffenen: „Der Großteil ist noch nicht nostrifiziert“, sagte Roland Paukner, vom Bund eingesetzter Koordinator für Flüchtlinge, die in ihrer ehemaligen Heimat eine Ausbildung im Gesundheitsbereich erhalten haben, der APA.

Die meisten Mediziner würden die Nostrifizierung - also die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses - vor allem aus sprachlichen Gründen scheuen. Derzeit werde mit der MedUni verhandelt, Prüfungen in Englisch anzubieten, so Paukner. Was für betroffene Ärzte bereits jetzt möglich ist: die Teilnahme an Hospitationen. Im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) laufe dazu ein Pilotprojekt, im Allgemeinen Krankenhaus (AKH) würden im Labor drei Mediziner ebensolche Besuche unternehmen. „Im Prinzip ist es ein Zuschauen“, so Paukner.

Demnächst werde außerdem das Ärztegesetz novelliert, führte der Koordinator weiter aus. Hier werde versucht, einen Passus hineinzubekommen, dass ausländische Ärzte, die entsprechende Nachweise bringen und ihr Wissen glaubhaft machen können, schon vor der Nostrifikation zumindest Arbeiten erledigen dürfen, die auch einem Famulanten - also einem Studierenderen - erlaubt seien. Das würde Rechtssicherheit bringen.

Links: