Vergewaltigung in Hallenbad: Prozess vertagt

Wegen der Vergewaltigung eines zehnjährigen Buben in einem Hallenbad ist am Dienstag ein 20-jähriger Mann vor Gericht gestanden. Der Angeklagte ist geständig, der Prozess wurde jedoch vertagt. Ein Gutachten soll eingeholt werden.

Dem mutmaßlichen Täter, der am 13. September über die Balkan-Route nach Österreich gekommen war, wird neben Vergewaltigung und schwerem sexuellem Missbrauch von Unmündigen auch Verleumdung vorgeworfen. Der Prozess am Straflandesgericht wurde am Dienstag auf unbestimmte Zeit vertagt.

Der Grund: Der missbrauchte und vergewaltigte Bub dürfte infolge der Tathandlungen eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten haben. Seine Rechtsvertreterin legte dem Gericht eine entsprechende Information vor. Diese soll nun mittels eines Gutachtens überprüft werden. Zur Beiziehung einer Sachverständigen für Kinderpsychologie und -psychiatrie wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.

Prozess Hallenbad Vergewaltigung

APA/Roland Schlager

Der Angeklagte musste sich am Dienstag vor Gericht verantworten

Anklage möglicherweise ausgeweitet

Wäre eine posttraumatische Belastungsstörung gegeben, hätte das für den Angeklagten gravierende Folgen. Eine solche wäre laut Judikatur einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen, was den Strafrahmen auf bis zu 15 Jahre Haft erhöhen würde. Zuvor hatte sich der Mann im Straflandesgericht umfassend schuldig bekannt. „Er ist zu sämtlichen Anklagepunkten geständig“, sagte Verteidiger Roland Kier. Die Öffentlichkeit wurde von der Verhandlung ausgeschlossen, als der genaue Tathergang erörtert wurde.

Darum hatte die Rechtsvertreterin des Buben ersucht. „Es wäre eine massive Belastung, wenn das Opfer oder Mitschüler aus den Medien über Details informiert würden“, begründete die juristische Prozessbegleiterin ihren Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine „sexuelle Viktimisierung“ des Schülers sei ebenso zu vermeiden wie eine „unerträgliche emotionale Belastung.“

Tat im Dezember

Anfang Dezember hatte sich der Mann in Begleitung eines 15 Jahre alten Buben ins Theresienbad begeben. Der unbegleitete minderjährige Flüchtling, der sich schon länger in Österreich befindet, fungierte für den der deutschen Sprache nicht mächtigen 20-Jährigen als Übersetzer.

Als der 20-Jährige im Hallenbad festgenommen wurde, behauptete er in seiner polizeilichen Einvernahme, sein jüngerer Begleiter habe sich ebenfalls an den Zehnjährigen herangemacht und ihn dazu animiert, sich an dem Buben zu vergehen - mehr dazu in Bub in Hallenbad vergewaltigt: Täter geständig.

Unschuldiger belastet

Dieser Darstellung widersprach nicht nur der 15-Jährige, sondern vor allem auch das Opfer. Der zuständige Staatsanwalt will den 20-Jährigen deswegen auch dafür bestraft sehen, dass dieser den 15-Jährigen mit falschen Angaben der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzte.

Dem Angeklagten drohen im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs bis zu zehn Jahre Haft. Der 20-Jährige soll den unmündigen Schüler an der Hand gepackt, in eine WC-Kabine gedrängt, die Tür von innen verriegelt und den Buben vergewaltigt haben. Dieser erlitt dabei derart massive Verletzungen, dass er in weiterer Folge in der Kinderklinik im AKH behandelt werden musste.

Geständnis abgelegt

Der Bub hatte sich, nachdem der Mann von ihm abgelassen hatte, dem Bademeister anvertraut, der unverzüglich die Polizei verständigte. In seiner Beschuldigtenvernehmung legte der 20-Jährige ein Geständnis ab und sagte, er sei „meinen Gelüsten nachgegangen. Ich habe seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt.“ Aufgrund der Vergewaltigung im Theresienbad kündigten die Wiener Bäder ein neues Sicherheitskonzept an. Seit Montag liegt es vor: Geplant sind mehr Kontrollen und eine mehrsprachige Badeordnung - mehr dazu in Mehr Kontrollen in Wiener Bädern.

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