Vier Monate bedingt für Facebook-Hetze

Ein Hassposting auf Facebook hat einer 40-jährigen Wienerin eine bedingte Haftstrafe von vier Monaten eingebracht. Die Zahl der Verurteilungen wegen Verhetzung ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen.

Dass Behörden den Kampf gegen Hetze im Internet zunehmend ernsthafter betreiben, zeigte auch eine landesweite Razzia gegen Verfasser von Hasspostings am Mittwoch in Deutschland. „Das entschlossene Vorgehen der Ermittlungsbehörden sollte jedem zu denken geben, bevor er bei Facebook in die Tasten haut“, wurde der deutsche Bundesjustizminister Heiko Maas in „Spiegel“ (Onlineausgabe) zitiert.

Dass Hetze im Internet auch in Österreich immer weniger geduldet wird, zeigt die Statistik. Gab es 2013 bundesweit acht Schuldsprüche, waren es 2014 30. Im Vorjahr wurden nach 282 Anzeigen bereits 44 Verurteilungen registriert, geht aus dem Tätigkeitsbericht der Strafjustiz für 2015 hervor. Die Bemerkung „Abknallen, ganz einfach“, die eine alleinerziehende Mutter vergangenen Herbst auf dem Profil der Facebook-Gruppe „National Partei Österreich“ hinterlassen hat, machte nun eine Wienerin zum Teil der Statistik.

Verurteilt wegen Verhetzung

Richter Stefan Romstorfer verhängte über die Frau, die ihren achtjährigen Sohn als Zuhörer mit in die Verhandlung brachte, vier Monate Haft, die ihr unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurden. Vom weiteren Vorwurf, mit ihrem Posting zum Mord an Flüchtlingen aufgerufen zu haben, wurde die Frau freigesprochen. Der Richter ging nicht davon aus, dass die Angeklagte tatsächlich die Tötung von Flüchtlingen bewirken wollte. Diese habe „ein Ventil gesucht“ und in ihrem Ärger „ein Posting jenseits von Gut und Böse“ verfasst.

Die Frau hatte zuvor erklärt, sie habe im vergangenen Herbst Videos von der mazedonischen Grenze gesehen, wo Flüchtlinge mit „äußerster Gewalt“ gegen Grenzbeamte losgingen. Das habe sie aufgerüttelt, zumal nur 300 Meter von ihrer Wohnung entfernt ein Flüchtlingsheim aufgesperrt habe: „Die haben sich dort aufgeführt. Die haben Kinder vom Spielplatz vertrieben.“ Aufgrund der Bilder aus Mazedonien hätte sie „überreagiert“: „Ich wollte damit ausdrücken, dass man etwas dagegen machen soll.“

Deutlich mehr Urteile wegen Verhetzung

Die Verurteilungen wegen Verhetzung sind in jüngster Vergangenheit stark angestiegen. Vor allem „Hasspostings“ im Internet und in den Sozialen Medien dürften dafür ausschlaggebend sein.

Auch der Verfassungsschutzbericht 2015 des Innenministeriums hat deutlich gemacht, dass es mehr Tathandlungen mit rechtsextremistischem, fremdenfeindlichem bzw. rassistischem oder antisemitischem Hintergrund gibt. Das bestätigen nun auch die von der Justiz publizierten Verurteilungszahlen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Nach 49 bzw. 62 Schuldsprüchen in den Jahren 2013 und 2014 wurden im Vorjahr 71 Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz verzeichnet.

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