Noch kein Hochegger-Haftbefehl

Noch ist nicht fix, ob das Straflandesgericht gegen den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger einen Haftbefehl erlässt. Anfragen, wann mit der Entscheidung zu rechnen ist, blockt die Justiz aus ermittlungstaktischen Gründen ab.

Der 67-Jährige war am vergangenen Dienstag wegen angeblicher Suizidgefahr und psychischer Probleme nicht zu seiner Verhandlung im Grauen Haus erschienen, wo seine Strafe nach einem rechtskräftigen Schuldspruch in der Telekom-Affäre festgesetzt werden sollte. Staatsanwältin Martina Semper beantragte daraufhin noch im Verhandlungssaal die Festnahme des gut vernetzten PR-Profis und begründete dies mit Fluchtgefahr - mehr dazu in Haftbefehl gegen Hochegger beantragt.

Innerhalb der Justiz ist man nicht unbedingt erfreut, dass dies in der Öffentlichkeit geschah, weil die entsprechende Medienberichterstattung dafür sorgte, dass Hochegger vom staatsanwaltschaftlichen Wunsch auf Erlassung eines Haftbefehls Wind bekam. Anfragen, wann mit der Entscheidung in der Haftfrage zu rechnen ist, werden seither aus ermittlungstaktischen Gründen abgeblockt.

Angeblich neue Behandlungstermine in der Schweiz

Dabei soll Hocheggers Anwalt Karl Schön dem zuständigen Richter das Erscheinen seines Mandanten fix zugesichert haben. Der Richter fiel aus allen Wolken, als er am Dienstagvormittag unmittelbar vor dem Verhandlungstermin erfuhr, dass sich Hochegger, der am 27. Juli seine Ladung übernommen hatte, just am Tag der Verhandlung in der Schweiz von einem Psychiater behandeln ließ, nachdem er seinem Rechtsbeistand zufolge einen Zusammenbruch erlitten hatte.

An der Universitätsklinik Basel sollen mit dem angeknacksten Hochegger mittlerweile weitere Behandlungstermine vereinbart worden sein. Sein Anwalt will dem Vernehmen nach dem Landesgericht weitere Unterlagen nachreichen, die den angeschlagenen Gesundheitszustand des 67-Jährigen belegen sollen.

OGH hatte Schuldspruch bestätigt

Hochegger war vor knapp drei Jahren im Zusammenhang mit Zahlungsflüssen der Telekom Austria (TA) an das BZÖ wegen Untreue als Beteiligter zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Ein Schöffensenat nahm es als erwiesen an, dass er als Mittelsmann für Schmiergeldzahlungen von insgesamt 960.000 Euro fungierte, die auf Basis von Scheinrechnungen über zwei parteinahe Werbeagenturen ans BZÖ gingen, das im Tatzeitraum als Juniorpartner der ÖVP an der Bundesregierung beteiligt war.

Die von Hochegger vermittelten TA-Zahlungen - der Lobbyist hatte 2004 einen Rahmenvertrag mit der TA abgeschlossen und wollte in dieser Funktion für diese eine Änderung der Universaldienstverordnung bewirken - dienten dem BZÖ zur Finanzierung des Nationalratswahlkampfs 2006.

Obwohl Hochegger stets eine Beteiligung an den Schmiergeldzahlungen bestritt, bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) im November 2015 den erstinstanzlichen Schuldspruch. Der Strafausspruch wurde allerdings aus formalen Gründen aufgehoben, da eine ursprünglich mitverurteilte Falschaussage vor dem parlamentarischen Korruptions-U-Ausschuss - die Staatsanwaltschaft ist mittlerweile von deren Verfolgung zurückgetreten - vor dem Höchstgericht nicht hielt.

Neuer Verhandlungstermin am 23. August

Neuer Straffestsetzungs-Termin für Hochegger ist der 23. August. Einen solchen hat der ehemalige Sprecher von Ex-Justizministerin Karin Gastinger bereits am kommenden Dienstag zu gewärtigen. Der langjährige Gastinger-Vertraute war im September 2013 wegen Untreue als Beteiligter zu 20 Monaten, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden.

Ein Teil der dem BZÖ zugedachten TA-Gelder - nämlich 240.000 Euro - sollte der Finanzierung eines Persönlichkeitswahlkampfs für Gastinger dienen, die jedoch wenige Tage vor den Nationalratswahlen 2006 ihren Austritt aus dem BZÖ erklärte. Ihr für ihren Vorzugsstimmenwahlkampf zuständiger Sprecher speiste den gerichtlichen Feststellungen zufolge die Kampagne mit dem TA-Geld und schaltete eine Werbe-Agentur ein, die mit einem fiktiven Angebot und einer Scheinrechnung den Zahlungsvorgang Richtung BZÖ verschleierte.

Auch der Untreue-Schuldspruch für den einstigen Gastinger-Vertrauten ist an sich bereits rechtskräftig. Gastingers Ex-Sprecher soll aber ebenfalls vor dem Korruptions-U-Ausschuss falsch ausgesagt haben, und im Unterschied zu Hochegger ist die Staatsanwaltschaft bei ihm von der Verfolgung dieses untergeordneten Anklagepunkts, der vor dem OGH keinen Bestand hatte, nicht zurückgetreten. Daher wird am kommenden Dienstag die angebliche Falschaussage neu verhandelt und im Anschluss unter Berücksichtigung der vom OGH bestätigten Untreue eine Gesamtstrafe ausgesprochen.