Gibbs gegen 50.000 Euro-Kaution enthaftet

Kurz nach der Anklage wegen sexuellen Missbrauchs ist der US-Rapper Freddie Gibbs gegen Kaution enthaftet worden. Der Musiker musste seinen Reisepass abgeben. Laut Landesgericht betrug die Kaution 50.000 Euro.

Gibbs durfte gegen Hinterlegung von 50.000 Euro die Justizanstalt Wien-Josefstadt verlassen, wie Christina Salzborn, Sprecherin des Straflandesgerichts, bestätigte. Die Kaution soll garantieren, dass der 34-jährige Musiker aus dem US-Bundesstaat Indiana bis zur rechtskräftigen Erledigung seines Strafverfahrens das Bundesgebiet nicht verlässt.

An die Enthaftung wurden seinem Wiener Anwalt Thomas Kralik zufolge mehrere Auflagen geknüpft. Gibbs, der sich im Juli 2015 nach einem Gig im Wiener Nachtklub „Grelle Forelle“ an einer jungen Frau vergangen haben soll, sicherte zu, das Land nicht zu verlassen. Gibbs musste seinen Reisepass abgeben und garantieren, dem Gericht stets seinen aktuellen Aufenthaltsort bekannt zu geben, so Kralik.

Anklage wegen sexuellen Missbrauchs

Gibbs wird sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person (Paragraf 205 Absatz 1 StGB) vorgeworfen. Nach seinem Auftritt in der „Grellen Forelle“ sollen zwei Besucherinnen in den Backstage-Bereich gelotst worden sein. Der Rapper soll den angeschlagenen Zustand der jungen Frauen - möglicherweise hatte ihnen jemand K.o.-Tropfen verabreicht - ausgenützt haben, um sie mit seiner Entourage ins Hotel zu bringen.

Dort sollen die beiden dann von Gibbs und seinem Leibwächter missbraucht worden sein, was der Musiker vehement bestreitet - mehr dazu in Anklage gegen US-Rapper Gibbs und US-Rapper in Untersuchungshaft in Wien.

Dass der Security-Mitarbeiter mit den Jugendlichen - offenbar ungeschützten - Sex hatte, dürfte feststehen. Das ergab ein DNA-Test. Der Leibwächter ist für die Justiz allerdings derzeit nicht greifbar. Er befindet sich in den USA, sollte er seine Heimat nicht verlassen, dürfte es sich schwierig gestalten, seiner habhaft zu werden.

Anwalt hält Anschuldigungen für haltlos

Kralik ist überzeugt, dass die Anschuldigungen haltlos sind. „Es gibt keine objektivierten Beweise, dass Freddie Gibbs mit der jungen Frau überhaupt Sex gehabt hat“, hatte er zuletzt betont. Beim angeblichen Opfer seien keine belastenden DNA-Spuren gefunden worden. Kralik verwies weiters auf „unabhängige Zeugen“ wie den Rezeptionisten des Hotels und einen Hotelgast, die ausgesagt hätten, „dass die Frauen gut drauf waren, aber durchaus noch in der Lage gewesen sind, auf eigenen Beinen zu gehen“.

Wie Kralik hervorhob, hatte die 17-Jährige erst acht Monate nach der gegenständlichen Nacht Gibbs belastet. Ihrer Darstellung zufolge war ihr erst im Zuge von Flashbacks wieder in Erinnerung gekommen, dass nicht nur der Security-Mitarbeiter, sondern zuvor der Rapper selbst auf bzw. bei ihr lag.

Die Anklage gegen Gibbs ist nicht rechtskräftig. Ob sein Rechtsbeistand sie beeinspruchen wird, steht noch nicht fest. Dafür steht Kralik eine Frist von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift zur Verfügung. Den Prozess, den ein Einspruch allenfalls verzögern würde, wird Richter Andreas Böhm leiten. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs droht dem Musiker eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren.