Misshandlungsvorwurf: Freispruch für Polizisten

Einem Polizisten ist vorgeworfen worden, im Juli 2015 einen Taschendieb bei dessen Festnahme in der Leopoldstadt misshandelt zu haben. Am Dienstag ist er auch vom Oberlandesgericht (OLG) Wien freigesprochen worden.

Dem Polizisten konnte im vergangenen März im Straflandesgericht die inkriminierte versuchte Körperverletzung im Zweifel nicht nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft meldete dagegen Rechtsmittel an, was nun vom OLG zurückgewiesen wurden. „Damit steht fest, dass es kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten gegeben hat“, teilte Dietmar Heck, der Verteidiger des Beamten, mit. Der Freispruch ist rechtskräftig - mehr dazu in Misshandlung: Polizist freigesprochen.

Mutmaßlicher Polizeiübergriff

Stadtzeitung Falter, Vice

Amnesty International (ai) kritisierte den Polizeieinsatz

„Ich wollte nicht, dass er zu Schaden kommt“

Die Misshandlungsvorwürfe waren publik geworden, weil ein Anrainer die Amtshandlung mit dem Handy gefilmt und Medien zugespielt hatte. Auf dem Mitschnitt ist zu sehen, wie der Festgenommene ruhig und mit am Rücken gefesselten Händen an einer Hauswand steht, wobei sein Gesicht der Mauer zugewandt ist.

Dann reißt ihn einer der beiden zu sehenden Polizisten kurz nach hinten, dreht ihn um und drückt ihn gegen die Wand. Sein zur Anklage gebrachter Kollege packt den Mann am Hals und stößt ihn zu Boden. Da die Arme des 27-Jährigen fixiert sind, schlägt er mit dem Kopf auf dem Asphalt auf, ein Schrei ist zu hören - mehr dazu in Dieb misshandelt: Polizist muss vor Gericht.

Für die Staatsanwaltschaft stand fest, dass der Polizist dabei eine Verletzung des Mannes zumindest in Kauf genommen hat. Der Polizist bekannte sich demgegenüber „nicht schuldig“ und betonte, es sei nicht seine Absicht gewesen, „ihm wehzutun. Ich wollte nicht, dass er zu Schaden kommt.“ Die Maßnahme sei aber notwendig gewesen, weil er den Eindruck hatte, dass der Taschendieb seinen Kollegen attackieren wollte. Daraufhin habe er den Verdächtigen „zu schnell“ zu Boden gebracht.