Mann brach in 74 Hotelzimmer ein

Ein 71-Jähriger ist am Donnerstag im Straflandesgericht zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er hatte zwischen 2011 und 2013 in Wien gemeinsam mit einem Komplizen 74 Hotelzimmer aufgebrochen.

Mit seinem Komplizen, der demnächst einen separaten Prozess bekommt, suchte der 71-Jährige vorwiegend bei Touristen beliebte Hotels im oberen Preissegment auf. Die Männer horchten an Zimmertüren bzw. beobachteten, wenn Gäste diese verließen. Dann bohrten sie händisch ein Loch ins Türblatt, fuhren mit einem Drahtstück durch dieses ins Innere und öffneten von innen die Türschnallen.

Nachthemden und Whisky als Beute

Die meisten Zimmer, in die die Diebe gelangten, waren allerdings nicht belegt oder es gab dort nichts zu holen. In zumindest vier Fällen waren sie aber erfolgreich. In einem Hotel unweit des Stephansplatzes erbeuteten sie im Dezember 2012 ein iPad und ein Mobiltelefon, in einem im siebenten Bezirk drei Tage später knapp 2.700 Euro Bargeld und Schmuck.

Wenn nichts anderes zu bekommen war, nahmen die Eindringlinge Nachthemden und Shirts der bestohlenen Hotelgäste mit. Auch eine Whiskyflasche wechselte den Besitzer. Auf die Spur der Serientäter kam man, weil sie an den Tatorten ihre DNA-Spuren hinterließen. Nach längeren Ermittlungen konnte der 71-Jährige, nach dem mit Europäischem Haftbefehl gefahndet wurde, im September 2015 in Deutschland festgenommen werden - er geriet in der Nahe einer Autobahnraststätte zufällig in eine Verkehrskontrolle.

Mit Rollstuhl ins Gericht

Nach seiner Auslieferung stellte sich heraus, dass der Mann an einer schweren Herzkrankheit leidet. Er war deshalb monatelang verhandlungsunfähig. Zudem ist seine Mobilität mittlerweile eingeschränkt - eine Krankenpflegerin brachte ihn im Rollstuhl vom Landesgerichtlichen Gefangenhaus in den Verhandlungssaal. Vor wenigen Tagen brach er sich obendrein bei einem Sturz in seiner Zelle die Hand - der linke Unterarm ist seither eingegipst.

„Ich hab’ Geld gebraucht und Medikamente“, führte der geständige, bisher unbescholtene Angeklagte ins Treffen. In Zukunft werde er sicher nichts mehr Strafbares machen: „Ich warte nur mehr drauf, dass ich abtreten darf.“ Mit der über ihn verhängten Strafe war er nicht einverstanden. Mit den Worten „Ich werde im Gefängnis sterben“ meldete er Rechtsmittel an.