Misstrauensantrag gegen Wehsely abgelehnt

Der Misstrauensantrag der FPÖ gegen Stadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) wurde mit 52 Stimmen abgelehnt. Davor rechtfertigte sich Stadtrat Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) wegen der Nicht-Verschiebung der Leopoldstadt-Wahl.

Der Misstrauensantrag gegen Sozialstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) war eines der beherrschenden Themen des ersten Gemeinderats nach der Sommerpause. Die FPÖ brachte diesen ein, scheiterte allerdings an der rot-grünen Mehrheit. Der Antrag wurde mit 52 zu 44 Stimmen abgelehnt.

FPÖ und ÖVP begründeten ihre Zustimmung zum Misstrauensantrag vor allem mit Themen wie dem Ärztemangel und -streik. Beate Meinl-Reisinger (NEOS) sagte ebenfalls, sie habe das Vertrauen verloren, dass das Klima zwischen Ärzten und Patienten sich unter Wehsely verbessern könnte. In einer Aussendung stärkten die Obleute aller Krankenkassen Wehsely den Rücken. Es gebe zahlreiche Missstände in der Gesundheitspolitik als auch beim Thema Mindestsicherung, hatten die Freiheitlichen im Vorfeld beklagt und Wehsely sogar angezeigt. Diese reagierte mit einer Klage wegen übler Nachrede - mehr dazu in Wehsely reagiert mit Klage auf FPÖ-Anzeige.

Misstrauensantrag gegen Wehsely

Ein „Whistleblower“ beschäftigte am Donnerstag den Gemeinderat. Dieser erhob schwere Vorwürfe gegen SPÖ-Stadträtin Sonja Wehsely.

Mailath: Keine Möglichkeit zu verschieben

Davor hatte sich Stadtrat Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) Fragen zur Leopoldstadt-Wahl stellen müssen. Diese sei aus „zeitlichen und rechtlichen Gründen“ nicht verschoben worden. Er führte eine entsprechende, in der Wiener Gemeindewahlordnung geregelte Frist ins Treffen. Die Wiederholung musste demnach innerhalb von 100 Tagen ab der Zustellung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes erfolgen - laut Rathaus also spätestens am 25. September. Als Termin wurde letztendlich der 18. September auserkoren - mehr dazu in Leopoldstadt-Wahl wird nicht verschoben.

Wie der für Wahlen in Wien zuständige Stadtrat ausführte, hatte die Stadt keine Möglichkeit mehr, nach dem Auftauchen der ersten schadhaften Wahlkarten mittels Gesetzesbeschluss eine Verschiebung über die Frist hinaus durchzuführen. Dies hätte zu lange gedauert.

Auf Bundesebene mehr Zeit für Gesetzesänderung

Die Festlegung eines neuen Termins für die Hofburg-Stichwahl sei hingegen sehr wohl möglich gewesen. Denn der Bund habe für die Schaffung einer entsprechenden rechtlichen Grundlage mehr Zeit gehabt - außerdem war bereits eine planmäßige Sitzung des Nationalrates anberaumt, hieß es auf APA-Anfrage im Büro des Stadtrats.

Die einzige Möglichkeit in Wien wäre eine Verlegung der Bezirksvertretungswahl um eine Woche, also auf den 25. September, gewesen. Dies wäre, so wurde betont, ein viel zu kurzer Zeitraum, da alleine die Ausstellung der neuen Wahlkarten mindestens drei Wochen erfordert hätte.

Schadhafte Wahlkarten ab 2. September bekannt

Wie Mailath-Pokorny auf Anfrage der NEOS ausführte, wurde er erstmals am 2. September über einzelne Produktionsmängel bei Wahlkarten informiert. Dabei habe es sich keinesfalls um eine „erhebliche Anzahl“ gehandelt. Bis zum 6. September seien lediglich 27 nicht ordnungsgemäß verklebte Wahlkarten bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt. Man habe sofort die Verbesserung aller Karten durch die Druckerei angeordnet und die Herstellung von 20.000 neuen Walkarten beantragt, berichtete der Ressortchef.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hätte, wie er am Donnerstag in einem Interview mit dem „Kurier“ ausführte, anders entschieden: „Ich hätte die Wahl in der Leopoldstadt nicht durchgeführt, sondern verschoben. Die Wahl trotzdem durchzuführen, wenn man von Haus aus nicht garantieren kann, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft, halte ich für mutig.“

Schanigärten und Vergnügungssteuer am Freitag

Die Ressortchefin wird sich auch im Landtag am Freitag der oppositionellen Kritik stellen müssen. Denn die ÖVP hat schon zu Wochenbeginn angekündigt, eine Dringliche Anfrage an die Ressortchefin zu richten. Hierbei begehren die Schwarzen Auskunft zur Mindestsicherung. Der Volkspartei ist nicht zuletzt der Anstieg der Unterstützungsleistungen ein Dorn im Auge.

Abgesehen davon werden auch zwei wesentliche gesetzliche Änderungen in der Freitagssitzung unter Dach und Fach gebracht. Einerseits wird das Ende der Vergnügungssteuer mit Ende des Jahres besiegelt. Andererseits steht die Lockerung der Schanigärten-Regelung, konkret die Winteröffnung, zum Beschluss. Das Paket inkludiert allerdings auch eine teils empfindliche Erhöhung der Tarife für die Gastro-Outdoor-Flächen.

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