Kopfschuss: Banker wieder in U-Haft

Der Banker, der im September 2015 in Wien-Währing seinen Stiefbruder versehentlich erschossen haben soll, sitzt seit Mittwoch wieder in Untersuchungshaft. Eine Blutspurenanalyse soll die Unfallversion des Verdächtigen widerlegen.

Laut Staatsanwaltschaft Korneuburg gibt es neue Ermittlungsergebnisse, die den 45-Jährigen massiv belasten. Denn die Blutspuren am Hemd des Verdächtigen und am Tatort sind von einer Gutachterin noch einmal genau untersucht worden. Ihr Ergebnis: Der 45-Jährige muss seinem Stiefbruder gezielt in den Kopf geschossen haben, und zwar nicht unabsichtlich im Alkoholrausch, wie er das bisher behauptet hat.

Für die Staatsanwaltschaft besteht dadurch wieder ein dringender Tatverdacht. Der frühere Bankvorstand ist deshalb Mittwochfrüh verhaftet worden, wie die Staatsanwaltschaft gegenüber „Wien heute“ bestätigte. Acht Monate war der Verdächtige auf freiem Fuß. Im Februar konnten sowohl ein schusstechnisches als auch ein chemisches Gutachten die Unfallversion des Mannes nicht widerlegen - mehr dazu in Tödlicher Kopfschuss: Verdächtiger freigelassen (wien.ORF.at; 22.2.2016).

Lokalaugenschein nach Kopfschuss

APA/Helmut Fohringer

Der mutmaßliche Täter bei einem Lokalaugenschein

Eifersucht als mutmaßliches Motiv

Das Motiv für die Tat soll laut Insiderinformationen Eifersucht rund um die Ex-Frau des Verdächtigen, einer Staatsanwältin in Wien, gewesen sein. Um Befangenheit zu vermeiden werden die Ermittlungen deshalb in Korneuburg geführt. Dort will die Staatsanwaltschaft in den nächsten Tagen die Mordanklage einbringen.

Kopfschuss: Banker wieder in U-Haft

Ein Banker, der vor einem Jahr seinen Stiefbruder in Währing versehentlich erschossen haben soll, sitzt seit heute wieder in U-Haft, wegen Mordverdachts.

„Dieses Gutachten sagt nicht, dass mein Mandant gezielt geschossen hat. Es sagt, es sei wahrscheinlicher, dass er gezielt geschossen hat“, meinte Rudolf Mayer, Anwalt des 45-Jährigen, gegenüber „Wien heute“. Mayer sieht „nicht genug Grund, um jemanden zu verhaften“, und kündigte ein Gegengutachten an. Sein Mandant sei „sehr getroffen gewesen“.

Rudolf Mayer

ORF

Anwalt Rudolf Mayer wird ein Gegengutachten in Auftrag geben

Auch die Fluchtgefahr als Begründung für den Haftbefehl gegen seinen Mandanten war für Mayer nicht nachvollziehbar: „Er war acht Monate hier und ist nicht geflohen. Wenn einer des Mordes verdächtig ist und acht Monate hier bleibt, weiß ich nicht, wo hier eine Fluchtgefahr sein soll.“

Tödlicher Kopfschuss in Wohnung

Die Polizei wurde am 18. September 2015 gegen 0.40 Uhr durch den 45-Jährigen alarmiert, die beiden Männer waren in der Wohnung des Verdächtigen in Wien-Währing. Der 42-Jährige wurde durch eine Kugel in den Kopf tödlich getroffen. Ein DNA-Gutachten hatte nach der Tat den Verdächtigen entlastet. Demnach hatte auch das Opfer die Waffe in der Hand. Beide Männer hatten reichlich Alkohol konsumiert - mehr dazu in Kopfschuss: DNA-Gutachten entlastet Banker (wien.ORF.at; 30.10.2015).

Der Anwalt des Verdächtigen hatte die Unschuld seines Mandanten auch mit dem Verhalten nach der Tat erklärt, auch aus dem Schusskanal sei kein vorsätzliches Handeln ableitbar, hieß es - mehr dazu in Kopfschuss: Verdacht auf Unfall erhärtet (wien.ORF.at; 18.9.2015).