Brunnenmarkt-Mord: Prozesstermin fix

Am 28. November findet der Prozess um die Bluttat am Wiener Brunnenmarkt statt. Der mutmaßliche Täter - ein 21 Jahre alter Obdachloser - hatte im Mai eine 54 Jahre alte Frau auf ihrem Weg zur Arbeit mit einer Eisenstange erschlagen.

Der Mann war laut einem psychiatrischen Gutachten zum Tatzeitpunkt, dem Morgen des 4. Mai, zurechnungsunfähig. Der gebürtige Kenianer leidet an einer paranoiden Schizophrenie und gilt damit als nicht schuldfähig. Die Staatsanwaltschaft hat folglich keine Mordanklage erhoben, sondern einen Antrag auf - zeitlich unbefristete - Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht. Darüber muss nun ein Schwurgericht entscheiden - mehr dazu in Brunnenmarkt: Täter geistig abnorm.

Mord am Brunnenmarkt

ORF

Die Tat am Brunnenmarkt sorgte auch für viel Kritik an den Behörden

Das Justizministerium hatte nach der Tat eine Sonderkommission eingesetzt. Diese hat vor wenigen Tagen heftige Kritik vor allem an der Kommunikation zwischen den Behörden geübt - mehr dazu in „SoKo Brunnenmarkt“ übt heftige Kritik.

Schneller Informationen an alle Dienststellen

Nun gibt es auch erste Lösungsvorschläge, wie die Kommunikation innerhalb der Behörden und zwischen Institutionen verbessert werden kann, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern. Im Ö1-Morgenjournal schlug nun der Leiter der Rechtssektion im Innenministerium, Mathias Vogl, vor, dass bereits zu einem frühen Zeitpunkt, kurz nachdem eine Tat verübt wurde, ein Eintrag im kriminalpolizeilichen Aktenindex vorgenommen wird, damit andere Dienststellen der Polizei früher und leichter zu entsprechenden Informationen gelangen.

Im Fall des Kenianers gab es vor der Bluttat zwei weitere Attacken mit Eisenstangen, von der die Polizeiinspektion Brunnenmarkt, die öfters mit ihm zu tun hatte, aber nichts erfahren hatte, weil sie im Bereich anderer Inspektionen verübt worden waren - mehr dazu in„SoKo Brunnenmarkt“: Kritik an Behörden.

Vernetzungsplattform soll eingerichtet werden

Vogl plädierte außerdem dafür, insbesondere bei Jugendlichen, die mit dem Gesetz in Konflikt kommen und wie im Fall des Kenianers obdachlos geworden sind, eine Vernetzungsplattform einzurichten. Dieses soziale Netzwerk sollte „nicht nur aus Einzelsichtweisen“ bestehen. Dabei sollten sich vor allem Polizei- und Justizbehörden mit Sozialarbeitern und Bewährungshelfern vernetzen.

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