Kopfschuss: Mordanklage gegen Banker

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat gegen einen Wiener Banker Anklage wegen Mordes erhoben. Er soll in der Nacht auf den 18. September 2015 in Währing seinen Stiefbruder erschossen haben.

Der 44-Jährige hatte seiner Darstellung zufolge dem um zwei Jahre jüngeren Mann seine beiden Waffen gezeigt, nachdem die beiden reichlich dem Alkohol zugesprochen hatten. Dabei löste sich ein Schuss. Das Projektil drang dem 42-Jährigen in den Kopf. Der Schütze hatte - wie später festgestellt wurde - mehr als zwei Promille Alkohol im Blut.

Gutachten widerlegt Unfalltheorie

Der nunmehr Angeklagte hat stets versichert, dass es sich dabei um einen Unfall gehandelt habe. Für die Staatsanwaltschaft wurde diese Version allerdings durch ein von der Justiz eingeholtes Gutachten eines deutschen Kriminaltechnikers widerlegt, der mittels einer Blutspuren-Analyse feststellte, dass der vom Verdächtigen geschilderte Tathergang sich nicht so zugetragen haben konnte, wie er bei einer Tatrekonstruktion angegeben hatte.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg glaubt beweisen zu können, dass der angeklagte Banker zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz auf seinen Stiefbruder geschossen hat. Das Motiv dürfte „im persönlichen Bereich“ liegen, sagte Behördenleiter Karl Schober gegenüber der APA.

Mordanklage nicht rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat die Mordanklage zwar beim Wiener Landesgericht für Strafsachen eingebracht, zugleich aber einen Delegierungsantrag wegen möglicher Befangenheit gestellt. Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn der APA: „Es ist angedacht, aufgrund der besonderen Umstände die Delegation anzuregen.“ Der Prozess könnte daher nicht in Wien stattfinden.

Wo der Prozess gegen den 44 Jahre alten Banker stattfinden wird, müsste dann das Oberlandesgericht Wien entscheiden. Die Mordanklage, die dem Banker in die Justizanstalt Korneuburg zugestellt wurde, wo er seit Mitte Oktober wieder in U-Haft sitzt, ist nicht rechtskräftig - mehr dazu in Kopfschuss: Banker wieder in U-Haft. Verteidiger Philipp Winkler, der für die APA vorerst telefonisch nicht erreichbar war, hat zwei Wochen Zeit, um sie allenfalls zu beeinspruchen.