Seisenbacher erschien nicht zu Prozess

Judo-Doppelolympiasieger Peter Seisenbacher hat den Prozess platzen lassen. Er hätte sich ab Montag unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen im Wiener Straflandesgericht verantworten müssen.

Der 56-Jährige tauchte unentschuldigt nicht auf - offenbar auch zur Überraschung seines Verteidigers Bernhard Lehofer: „Ich weiß nicht, warum er nicht gekommen ist.“ Er habe zuletzt „vor einigen Tagen“ Kontakt mit Seisenbacher gehabt und sei davon ausgegangen, dass dieser wie zugesichert erscheinen werde. Telefonisch sei der Ex-Judoka „nicht erreichbar“. „Ohne den Angeklagten tun wir uns schwer“, sagte Richter Christoph Bauer und vertagte die Verhandlung auf unbestimmte Zeit - „zur Ausforschung und Stelligmachung des Angeklagten“, wie er formulierte.

Leerer Stuhl Gericht Seisenbacher

APA/Helmut Fohringer

Der Angeklagte Seisenbacher erschien nicht zu dem Prozess

Weiteres Vorgehen unklar

Wie die Justiz auf das unentschuldigte Fernbleiben Seisenbachers reagieren wird, war am Montagvormittag noch unklar. Sollte er keine plausiblen Gründe für sein Nichterscheinen nachliefern, könnte sein, dass er mit einem Europäischen oder internationalen Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben wird.

Dem Vernehmen nach lagen dem Gericht vorerst keine Informationen vor, ob Seisenbacher, der derzeit als Judotrainer der Herren-Nationalmannschaft in Aserbaidschan tätig ist, überhaupt die Reise nach Wien angetreten hat. Weder die Staatsanwaltschaft Wien noch das Landesgericht für Strafsachen war zu einer offiziellen Stellungnahme bereit, aber sollte es weiter kein Lebenszeichen von Seisenbacher geben, ist davon auszugehen, dass sich die Justiz zum Handeln veranlasst sehen wird.

Gab „keinen Anhaltspunkt für Fluchtgefahr“

Warum seitens der Justiz keine U-Haft angedacht war, ist unklar. Immerhin liegen zumindest seine beruflichen Interessen im vorderasiatischen Aserbaidschan. Dass Seisenbacher auf die Idee kommen könnte, sich bei einer Strafdrohung von einem bis zu zehn Jahren der Strafverfolgung zu entziehen, wies die Wiener Anklagebehörde Anfang Oktober zurück. „Es gibt keinen Anhaltspunkt für Fluchtgefahr“, meinte damals Behördensprecherin Nina Bussek.

Peter Seisenbacher 2012 bei den Olympischen Spielen in London

APA/Helmut Fohringer

Peter Seisenbacher

Nur weil ein Tatverdächtiger beruflich viel im Ausland unterwegs sei, könne nicht angenommen werden, dass er sich nicht dem Verfahren stellen werde. Bisher habe Seisenbacher Ladungen übernommen und keinen Anlass zur Vermutung gegeben, er könnte sich einer allfälligen Verhandlung entziehen wollen. Außerdem sprachen auch seine in Wien lebende betagte Mutter, um die sich Seisenbacher kümmert, und der Umstand, dass er als Trainer der Nationalmannschaft darauf angewiesen ist, sich auch außerhalb von Aserbaidschan frei bewegen zu können, dagegen, dass er einen Haftbefehl riskiere.

Anklage in drei Fällen

Vor Beginn hatte Unklarheit geherrscht, ob sich Seisenbacher schuldig bekennen wird oder nicht. Dazu hätte er sich laut seinem Anwalt erst vor dem Richter geäußert. Die Verteidigung hatte zahlreiche Bekannte Seisenbachers geladen, die ihn offenbar entlasten sollten.

Laut Anklage soll Seisenbacher im Jahr 1997 - als damals 37-Jähriger - eine Neunjährige erstmals bedrängt haben. Zwei Jahre später soll es zu geschlechtlichen Handlungen gekommen sein, die als schwerer sexueller Missbrauch gewertet werden können. Im Sommer 2004 soll der Ex-Judoka laut Anklage ein weiteres, damals 13 Jahre altes Mädchen missbraucht haben, das er ebenfalls als Trainer in der Kindergruppe in seinem Judoverein kennengelernt hatte.

Darüber hinaus soll er auf einem Sommerlager eine 16-Jährige bedrängt haben. Das Mädchen wehrte das aber nach eigenen Angaben ab. Für die Staatsanwaltschaft stellt sich dieser Vorgang daher als versuchter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses dar - mehr dazu in Missbrauch: Seisenbacher angeklagt.

Seisenbacher holte zweimal Olympiagold

Die Causa Seisenbacher ist aufgrund der Prominenz des Verdächtigen bekanntgeworden. Der Anklageentwurf ist daher von der Oberstaatsanwaltschaft Wien sowie von dem von Justizminister Wolfgang Brandstetter eingerichteten Weisungsrat geprüft und genehmigt worden. Für den bisher gerichtlich unbescholtenen Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Seisenbacher holte 1984 bei den Olympischen Spielen in Los Angeles Gold. Vier Jahre später wiederholte er den Olympiasieg in Seoul. Das sicherte ihm einen Platz in der Sportgeschichte und öffnete Türen als Sportfunktionär. Zunächst wurde er Generalsekretär der Österreichischen Sporthilfe und schließlich Trainer und Funktionär im Judosport. 1996 erhielt Seisenbacher das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste der Republik Österreich und wurde ein Mentor, der nicht infrage gestellt wurde.

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