Airbnb & Co.: Strengere Regeln ab Frühjahr

Die Stadt Wien verschärft die Vorschriften für Plattformen wie Airbnb, über die Privatunterkünfte an Touristen vermietet werden. Sie müssen beim Eintreiben der Ortstaxe helfen. Eine neue Regelung tritt im Februar oder März in Kraft.

Die dazu notwendige Änderung des Tourismusförderungsgesetzes wurde bereits im Herbst im Wiener Landtag beschlossen - mehr dazu in Opposition blockiert Winter-Schanigärten. In Kraft treten kann diese allerdings erst in einigen Wochen. Derzeit werde sie noch auf EU-Ebene geprüft, in einem sogenannten Notifizierungsverfahren, erklärte Klemens Himpele von der für Wirtschaft zuständigen MA 23 gegenüber Radio Wien.

Couch

colourbox.de

In Wien werden allein über Airbnb derzeit rund 7.700 Unterkünfte vermietet

Nach Inkrafttreten gibt es noch eine sechsmonatige Übergangsfrist, aber ab dann müssen Plattformen wie Airbnb der Stadt Daten über die Privatvermieter liefern. „Wir wollen wissen, welche Wohnungen in Wien durch wen vermietet werden, um entsprechend nachvollziehen zu können, ob die Ortstaxe auch abgeführt worden ist“, so Himpele. Alternativ dazu könnten die Plattformen die Taxe auch selbst eintreiben und an die Stadt abführen, wenn das nachvollziehbar sei.

Stadt entgehen mehrere hunderttausend Euro

Derzeit sind laut Himpele viele der Privatvermieter beim Zahlen der Ortstaxe säumig - und im Gegensatz zu Hotels sind sie für die Behörden oft schwer greifbar. „Bei allen Plattformen zusammen gehen wir davon aus, dass uns derzeit ein mittlerer sechsstelliger Betrag entgeht“, rechnete Himpele vor. Die Ortstaxe beträgt in Wien zwischen 2,5 und 2,8 Prozent vom Nettonächtigungspreis, abhängig von der Umsatzsteuerklasse des Vermieters.

Die Einnahmen würden dem Wiener Tourismusverband zufließen, der damit Standortwerbung im Ausland betreibe, erklärte Himpele: „Davon profitieren letztlich wieder diejenigen, die Geld mit Nächtigungen in Wien verdienen. Insofern ist es nur fair und billig, wenn sich auch alle an diesen Kosten beteiligen.“ Erhöht wird mit der Gesetzesnovelle auch die Strafe für das Nichtzahlen von maximal 420 auf bis zu 2.100 Euro.

Airbnb will Ortstaxe selbst einheben

Airbnb kündigte an, die Ortstaxe selbst einheben und an die Stadt abführen zu wollen. Dies sei „eine sehr viel verhältnismäßigere und weniger bürokratische Lösung als die pauschale Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Stadt“, teilte der Konzern gegenüber wien.ORF.at mit. Zudem gebe es effektive Kontrollmechanismen, die ein ordnungsgemäßes Einsammeln sicherstellen würden. Man habe auch der Stadt Wien bereits im April des Vorjahres ein Angebot gemacht.

Mit über 200 Städten habe man bereits derartige Steuerabkommen, so Airbnb, etwa mit Paris oder Lissabon. Seit 2014 seien so weltweit rund 110 Millionen US-Dollar an Ortstaxe eingehoben worden. Personenbezogene Daten der Vermieter herauszugeben kommt für den Konzern hingegen nicht infrage, wie der für Österreich zuständige Airbnb-Manager Alexander Schwarz bereits im November erklärte. „Wir können uns nicht über europäisches und nationales Datenschutzrecht hinwegsetzen. Der Schutz der Daten unserer Community ist uns sehr wichtig“, so Schwarz zur APA.

Kein Verständnis für Datenschutzbedenken

Ein Einheben der Ortstaxe durch die Plattform selbst „ist für uns nur dann denkbar, wenn für uns klar nachvollziehbar und nachprüfbar ist, wo diese Ortstaxe herkommt“, betonte Himpele im Radio-Wien-Interview. Verhandlungen über eine entsprechende Vereinbarung könne es erst nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geben.

Für die Datenschutzbedenken von Airbnb zeigte Himpele jedenfalls kein Verständnis: „Mit der Begründung könnte sich ja jeder Arbeitgeber weigern, die Daten seiner Beschäftigten ans Finanzamt weiterzugeben.“ Zudem würden bereits mehrere Plattformen Daten an die Stadt übermitteln.

7.700 Unterkünfte auf Airbnb in Wien

In Österreich werden auf Airbnb mittlerweile rund 15.000 Unterkünfte angeboten, davon etwa 7.700 in Wien. Das Wachstum fand laut Airbnb vor allem in den letzten drei Jahren statt. Seit 2008 zählte die Plattform kumuliert 940.000 Gästeankünfte, was einem Marktanteil von rund einem Prozent entspricht. Bei der klassischen Zimmervermittlung bekommt Airbnb eine Provision von neun bis 15 Prozent.

Das Geschäft mit der Vermietung der eigenen vier Wände oder von eigens dafür angeschafften Wohnungen an Touristen boomt zwar, ist aber nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick zu sein scheint. Viele Mietverträge etwa verbieten die Untervermietung. Gemeindewohnungen dürfen generell so nicht genutzt werden. Zudem sind etwaige Gewinne natürlich zu versteuern - und diese gibt es: Nach Berechnungen aus dem Jahr 2014 bleiben durchschnittlich pro Wohnung und Monat an die 350 Euro über. Bei Toplagen kann es durchaus das Zehnfache sein - mehr dazu in Novelle soll Airbnb & Co. regeln.

Links: