Beschlagnahme von Wettautomaten rechtens

Die Beschlagnahme von hunderten Wettautomaten durch die Stadt Wien nach dem neuen Wettgesetz ist rechtens. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden. Er hob damit ein Urteil des Landesverwaltungsgerichtshofs auf.

Zunächst hatte das Landesverwaltungsgericht den Betreibern der Automaten Recht gegeben und die Bescheide für die Beschlagnahme aufgehoben. Das sei damals aus formalen Gründen geschehen, erklärte die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ). Der VwGH habe diese Ansicht aber nicht geteilt, das Ersturteil gekippt und der Stadt „vollinhaltlich Recht gegeben“.

Wettautomaten Rückgabe

ORF

Abtransport beschlagnahmter Automaten

370 Automaten bei 19 Razzien entdeckt

Die rund 370 Wettannahme-Automaten waren im Rahmen von 19 Schwerpunktaktionen seit Juli 2015 in Wettbüros ohne landesrechtliche Genehmigung entdeckt worden. Damals waren auch 90.000 Euro an illegalen Erlösen eingehoben und zehn Betriebe geschlossen worden. Wettanbieter nahmen dies aber nicht einfach so hin - mehr dazu in Glücksspielanzeige „Einschüchterungs-Versuch“.

Sima wertete das Urteil als „klare Botschaft“. Betriebe ohne Genehmigung müssten mit Konsequenzen rechnen. Nicht nur die Geräte würden aus dem Verkehr gezogen, es werde auch gestraft. Das könne bis zu Geldbußen in der Höhe von 22.000 Euro reichen. Das strenge Vorgehen ist in dem im Vorjahr beschlossenen neuen Wiener Wettgesetz geregelt - Illegales Glückspiel: Mehr als 70 Lokale.