Westenthaler: Behörde mit Strafen zufrieden

Die Anklagebehörde ist mit den Urteilen im Westenthaler-Prozess einverstanden. Sie wird keinen Einspruch erheben. Peter Westenthaler kann damit im Berufungsverfahren jedenfalls keine höhere Strafe mehr bekommen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird auf Rechtsmittel gegen die erstinstanzlichen Urteile verzichten, die am vergangenen Freitag im Wiener Landesgericht gefällt wurden. Das teilte Behördensprecher Konrad Kmetic mit.

Peter Westenthaler

APA/Hans Punz

Westenthalers Anwalt legte Berufung ein

Der ehemalige FPÖ-und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler wurde wegen schweren Betrugs und Untreue zu zweieinhalb Jahren Haft, davon zehn Monate unbedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Westenthalers Verteidiger Thomas Kralik legte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein - mehr dazu in Zweieinhalb Jahre Haft für Westenthaler.

Fußfessel derzeit frühestens nach fünf Monaten

Nach dem aktuellen Urteil müsste Westenthaler vom unbedingten Strafteil fünf Monate verbüßen, ehe er die Fußfessel beantragen kann. Thomas Kornhoff, Westenthalers ehemaliger Co-Vorstand bei der Fußball-Bundesliga, erhielt wegen schweren Betrugs ein Jahr auf Bewährung. Durch den staatsanwaltschaftlichen Rechtsmittelverzicht steht fest, dass auch er im Berufungsverfahren jedenfalls nicht mehr Strafe bekommen kann.

Justiz weist Kritik an Urteil zurück

Friedrich Forsthuber, der Präsident des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, und das Justizministerium sind am Dienstag der teils überzogenen Kritik an jener Richterin entgegen getreten, die den Prozess gegen Peter Westenthaler geleitet hatte. Westenthaler und der ehemalige BZÖ-Obmann Gerald Grosz hätten sich mit ihren Äußerungen „weit vom Boden zulässiger Kritik entfernt“, sagte Forsthuber.

„Wir prüfen, ob diese Äußerungen nicht das Delikt der üblen Nachrede erfüllen und wir daher der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung zur Strafverfolgung von Westenthaler und Grosz erteilen“, kündigte Forsthuber im Gespräch an. Und weiter: „Ich werde solche ungerechtfertigten Angriffe auf die unabhängige Justiz nicht hinnehmen.“

BZÖ-Politiker mit Nazi-Vergleich

Westenthaler hatte sich nach der Urteilsverkündung als Opfer einer „Polit-Justiz“ bezeichnet. „Ich weise diesen Vorwurf, der in Richtung Amtsmissbrauch geht, auf das Allerschärfste zurück“, stellte sich Forsthuber vor seine Kollegin. Auch wenn es sich bei Westenthaler und Grosz um ehemalige Politiker handle, hätten sie nach wie vor eine Vorbild-Funktion inne und ihre Worte daher mit Bedacht zu wählen.

Grosz hatte auf Facebook die Richterin sogar mit Roland Freisler verglichen, der ab 1934 als Präsident des Volksgerichtshofes im nationalsozialistischen Deutschland unzählige Schauprozesse gegen Regime-Gegner geleitet hatte und für rund 2.600 Todesurteile verantwortlich war. In einem - später entschärften - Posting behauptete Grosz, die Vorsitzende des Schöffensenats hätte „in Manier der Beweiswürdigung der Volksgerichtshöfe eines Herrn Freisler“ agiert, um Westenthaler „mit dem klaren und offenbarten Vorsatz des Vorurteils schuldig zu sprechen“.

„Auf das Schärfste zurückzuweisen“

Dieser Entgleisung trat am Dienstagnachmittag auch das Justizministerium entschieden entgegen. „Es ist zulässig, im Rahmen des Rechtsstaats Kritik an Gerichten zu üben. Aber so ein Vergleich, der noch dazu außerhalb jedes Zusammenhangs steht, überschreitet das Maß der zulässigen Kritik in unerträglicher Weise. Das ist auf das Schärfste zurückzuweisen“, meinte Ressortmediensprecherin Britta Tichy-Martin.

Grosz soll sich für seinen Nazi-Vergleich bei der betroffenen Richterin mittlerweile telefonisch und schriftlich entschuldigt haben. In den Sozialen Medien legten einige Westenthaler-Sympathisanten allerdings das eine oder andere Schäuferl nach. „Die Rechtsverdreher und -beuger werden irgendwann ihrer gerechten Strafe zugeführt werden“, war etwa zu lesen. Das Gerichtsurteil wurde als „politisches Schandurteil“ bezeichnet.