Terrorverdacht: Zwölfjähriger in Krisenzentrum

Der Zwölfjährige, der mit dem kürzlich verhafteten jugendlichen Terrorverdächtigen in Kontakt gestanden sein soll, befindet sich in einem städtischen Krisenzentrum. Er ist der Behörde bekannt - und darf nicht mehr nach Hause.

Der Bub war dem Jugendamt bereits aufgefallen, da er wiederholt den Schulbesuch verweigert hatte. Einmal wurde er bereits in einem Krisenzentrum aufgenommen - was zur Folge hatte, dass er wieder normal die Schule besuchte. Nach der Rückkehr zu seinen Eltern - laut Behörde österreichische Staatsbürger - verschlechterte sich die Situation laut der Sprecherin erneut. Die Familie habe es nicht geschafft, ihn zum regelmäßigen Schulbesuch zu bewegen: „Es hat nicht funktioniert“, sagte eine Sprecherin des Wiener Jugendamts.

Keine Rückkehr zu Erziehungsberechtigten

Nun, nach dem aktuellen Vorfall, wird es keine Rückkehr zu den Erziehungsberechtigten mehr geben. Er wird nach Entlassung aus dem Krisenzentrum in einer betreuten Wohngemeinschaft untergebracht. Das könne auch gegen den Willen der Eltern durch gerichtliche Anordnung geschehen, wie betont wurde. Gefängnis droht ihm nicht: Der Zwölfjährige ist als Kind strafunmündig und kann somit nicht in Haft genommen werden.

Der Zwölfjährige soll intensiven Kontakt zu jenem 17-Jährigen gehabt haben, der am Freitag als Terrorverdächtiger verhaftet wurde - mehr dazu in Terrorverdacht: Zwölfjähriger verhört.

Der 17-Jährige, der auch Kontakte in Deutschland hatte, sitzt in der Justizanstalt Josefstadt. Am Dienstag ist die Untersuchungshaft über ihn verhängt worden. „Die U-Haft wurde aus den Haftgründen der Verdunkelung und Tatbegehungs- bzw. Ausführungsgefahr verhängt“, erklärte Christina Salzborn, Sprecherin des Landesgerichts Wien. Rechtswirksam ist die freiheitsentziehende Maßnahme vorerst bis zum 7. Februar.

Links: