Lebenslange Haft für Explosion bestätigt

Es bleibt bei lebenslanger Haft für einen 47-jährigen Wiener, der den nunmehr rechtskräftigen Feststellungen zufolge am 16. April 2014 seine Wohnung in der Innenstadt in die Luft gejagt hat. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden.

Die unmittelbare Nachbarin des Mannes - eine 23 Jahre alte Studentin - war unter einer eingestürzten Trennwand ums Leben gekommen. Ein Fünf-Richter-Senat des Obersten Gerichtshofs OGH sah keinen Grund, der Nichtigkeitsbeschwerde des Unternehmensberaters gegen seine erstinstanzliche Verurteilung wegen Mordes, mehrfachen Mordversuchs und Brandstiftung Folge zu leisten.

Einvernahme im Spitalsbett

Verteidiger Ernst Schillhammer hatte unter anderem den Fragenkatalog an die Geschworenen als unvollständig bemängelt und sich an dem Umstand gestoßen, dass sein Mandant im Spitalsbett als Beschuldigter vernommen worden war. Der 47-Jährige hatte sich im Zuge der Explosion selbst erheblich verletzt, laut Schillhammer soll er zum Zeitpunkt der polizeilichen Erstbefragung noch nicht vernehmungstauglich gewesen sein.

Dieses Vorbringen wies der OGH zurück. „Von einer angeblichen Vernehmungsunfähigkeit ist weit und breit keine Spur“, stellte der Senatsvorsitzende Hans Valentin Schroll klar. Auch den Fragenkatalog, den die Geschworenen zu beantworten hatten, befand der Senat für in Ordnung. Neben der Nichtigkeitsbeschwerde wurde auch die Strafberufung zurückgewiesen.

Höchststrafe angemessen

Dem OGH erschien „mit Rücksicht auf das besonders hohe Unrecht der Tat“ die Höchststrafe angemessen, wie Schroll darlegte. Die Studentin habe „einen ganz schrecklichen Tod“ erlitten. Schroll bescheinigte dem Angeklagten „eine besonders ausgeprägte Schuld. Er ist lediglich aus gekränkter Eitelkeit mit besonderer Rücksichtslosigkeit vorgegangen“.

Der 47-Jährige hätte aufgrund von Mietrückständen aus dem Mehrparteienwohnhaus in der Marc-Aurel-Straße delogiert werden sollen. Um sich dafür zu rächen, entleerte er laut rechtskräftigem Urteil den Inhalt eines mit Benzin gefüllten 15 Liter-Kanisters und entzündete das Benzin-Luft-Gemisch. Aufgrund der Detonation geriet der gesamte dritte Stock in Vollbrand, den ein Großaufgebot der Feuerwehr bekämpfen musste.

Urteil im Dezember 2015

Für die 23-Jährige kam jede Hilfe zu spät, andere Nachbarn konnten rechtzeitig evakuiert werden. Ursprünglich war der 47-Jährige lediglich wegen Brandstiftung angeklagt worden - ein Schöffensenat fällte im Oktober 2014 aber ein Unzuständigkeitsurteil, nachdem sich im Beweisverfahren Indizien in Richtung eines zumindest bedingten Tötungsvorsatzes ergeben hatten. Im Dezember 2015 wurde der 47-Jährige im Wiener Landesgericht auf Basis einer modifizierten, nun auch auf Mord lautenden Anklage zu lebenslanger Haft verurteilt - mehr dazu in Hoher Markt: Lebenslange Haft wegen Mordes.

Am 26. Jänner 2017 kam es in Wien zu einer Explosion während eines Delogierungsversuchs. Dabei starb ein Mann und zwölf Menschen wurden - teils schwer - verletzt: Der Vermieter der Hinterhofwohnung starb nach der Einlieferung ins Spital - mehr dazu in Gasexplosion bei Delogierung: Ein Toter.

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