Prozess um gestohlene 300.000 Euro

300.000 Euro soll eine Bankangestellte aus zwei Tresoren ihrer Filiale gestohlen haben. Sie muss sich dafür ab Donnerstag am Wiener Straflandesgericht verantworten. Sie sagt, sie sei von zwei Unbekannten zu der Tat gezwungen worden.

Zwei Männer in weißen Overalls und Lederhandschuhen hätten sie in ihrer Wohnung überfallen. Sie hätten eine brennende Zigarette auf ihrem Arm ausgedrückt, sie bedroht und gezwungen, 300.000 Euro aus ihrer Bankfiliale zu stehlen. Das sagte die 23-Jährige beim Prozessauftakt im Jänner.

Die Frau bekannte sich teilweise schuldig. Sie gab zu, im Februar des Vorjahres 200.000 Euro aus einer seit längerem angekündigten Lieferung von Banknoten an sich genommen zu haben. 100.000 Euro habe sie aus einem Tresor im Büro entnommen. Ein Plastiksackerl mit dem Geld habe sie an einem vereinbarten Platz auf eine Böschung geworfen.

Angeklagte: „Wie ein schlechter Film“

Ihr sei nichts anderes übrig geblieben als zu parieren, gab die gebürtige Deutsche an. Die Unbekannten hatten damit gedroht, ihren Eltern etwas anzutun. Unterstrichen hätten sie dies mit einem Foto, dass offenbar vor dem Haus der Eltern in Wiesbaden aufgenommen worden war. „Ich hab’ nur noch funktioniert. Es war alles wie ein ganz schlechter Film“, so die 23-Jährige.

Nachdem sie das Geld deponiert habe, habe sie sofort ihren Chef angerufen. Dieser alarmierte sofort die Polizei. Nach einer ersten kurzen Einvernahme begaben sich mehrere Uniformierte mit der jungen Frau zu jener Stelle, wo diese das Geld hinterlegt haben will. Von dem Plastiksackerl fehlte dort allerdings bereits jede Spur.

Wie weitere Erhebungen ergaben, bemerkte keiner der in der Tankstelle Beschäftigten, dass sich an besagter Böschung verdächtige Personen aufgehalten hätten. Zwischen dem Zeitpunkt der Geldablage und dem Eintreffen der Polizei sollen der Version der Angeklagten gemäß höchstens 20 bis 25 Minuten verstrichen sein.

Es drohen bis zu drei Jahre Haft

Nun soll eine DNA-Sachverständige Details zu Spuren vorlegen, die sich etwa auf einem Klebeband fanden und von der Angeklagten sowie deren Freund stammen sollen. Im Fall einer Strafe drohen der Angeklagten bis zu drei Jahre Haft wegen schweren Diebstahls.