„Fake News“ auf Kosten Glawischnigs: Urteil

Ein Deutscher ist am Freitag im Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen eines Facebook-Postings verurteilt worden. Er hatte eine Falschmeldung zulasten der Grünen und ihrer Parteichefin Eva Glawischnig verbreitet.

In dem Posting, das mit einem Foto Glawischnigs versehen war, wurde suggeriert, die Grünen würden Sex mit Unmündigen befürworten und eine Gesetzesänderung zur Senkung des Schutzalters betreiben. Für den Richter bestand kein Zweifel, dass damit Glawischnig, die gegen den Deutschen eine Privatanklage eingebracht hatte, ein „unehrenhaftes Verhalten“ unterstellt wurde.

In Abwesenheit zu zwei Monaten bedingt verurteilt

Der Mann wurde wegen übler Nachrede zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt. Außerdem muss er Glawischnig eine Entschädigung von 300 Euro für die erlittene Kränkung bezahlen und die Verfahrenskosten übernehmen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Der Beklagte war nicht persönlich anwesend, war im Vorfeld aber im Rechtshilfeweg vom Amtsgericht Leverkusen als Beschuldigter vernommen worden. Dort erklärte der Busfahrer, er habe die Falschmeldung Ende November 2015 im Internet gefunden und es für möglich gehalten, dass diese der Wahrheit entspricht.

Heute sei er „nicht mehr sicher“, ob sie wahr ist oder nicht. Er habe die Meldung auf sein für jedermann einsehbares Facebook-Profil gestellt, „um einen politischen Meinungsaustausch anzustoßen“.