Takko-Betriebsratswahl ungültig

Das Arbeits- und Sozialgericht hat die Betriebsratswahl beim Textildiskonter Takko von 2015 für ungültig erklärt. Der Wahlvorstand soll eine Liste nicht zugelassen haben, lautet ein Grund. Der Takko-Betriebsrat prüft nun rechtliche Schritte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gewerkschaft räumt der Berufung aber „nicht allzu große Chancen“ ein, so Karl Dürtscher, der stellvertretende Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp).

Liste „Bauer für alle“ nicht akzeptiert

Im Dezember 2015 führte das deutsche Textilunternehmen in Österreich für die mehr als 500 Beschäftigten in den rund 120 heimischen Filialen erstmals eine Betriebsratswahl durch. Dagegen hatte die GPA im Jänner 2016 eine Anfechtungsklage eingebracht. Der Wahlvorstand hatte die kritische Kandidatenliste „Bauer für alle“ nicht akzeptiert, wohl aber eine Liste, auf der in erster Linie Führungskräfte kandidierten, lautete der Vorwurf. Die damalige Spitzenkandidatin der gegnerischen Liste, Silvia Haas, ist auch Personalchefin von Takko in Österreich.

Das Unternehmen wies die Vorwürfe stets zurück. Der Wahlvorstand habe sämtliche gesetzlichen Vorgaben und Schritte eingehalten. Die Liste Bauer habe nicht die notwendigen Unterstützungsunterschriften für ihren Wahlvorschlag aufgewiesen.

Mitarbeiter „an der Wahl gehindert“

Die Gewerkschaft kritisierte zudem, dass für über 500 Beschäftigte nur sieben Wahllokale in ganz Österreich geöffnet wurden. Diese hätten zudem nur zwei Stunden offen gehabt, so Gewerkschafter Dürtscher. „Die Menschen sind auf schikanöse Art und Weise an der Wahl gehindert worden“, findet Dürtscher.

Der Diskonter Takko ist mit fast 1.900 Filialen in 16 Ländern aktiv. In Österreich waren die Umsätze im Rumpfgeschäftsjahr 2015/16 rückläufig: Sie gingen von 75 auf rund 54 Mio. Euro zurück und blieben somit im Hinblick auf den Umsatz hinter den Erwartungen, schreibt das Unternehmen im Lagebericht für 2015/16. Der Nettogewinn halbierte sich auf 1,6 Mio. Euro.

Takko prüft rechtliche Schritte

Der Takko-Betriebsrat will nun rechtliche Schritte gegen den Urteilsspruch des Arbeits- und Sozialgerichts Wien prüfen. „Die Takko Modemarkt GmbH ist überzeugt, dass der Betriebsrat in dieser Sache zu jedem Zeitpunkt verantwortungsbewusst und im Interesse der Mitarbeiter gehandelt hat“, teilte das Unternehmen mit. Durch diese Entscheidung könne der Betriebsrat seine Arbeit nicht fortsetzen.

„Der Betriebsrat ist überzeugt, dass die von der Gewerkschaft GPA-djp erstellte Liste auch nach mehrmaliger Überarbeitung zum Stichtag nicht die formalen Anforderungen erfüllte. Zudem wurden Mitarbeiter bei der Erstellung der entsprechenden Wahlliste von der GPA-djp offenbar nicht vollumfänglich informiert“, so Takko. „Laut der Argumentation des Gerichtes konnte jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der von der GPA-djp erstellte Wahlvorschlag tatsächlich zu unfreiwilligen Kandidaturen geführt hat.“

Unternehmensziele „mit Risiken behaftet“

2015/16 wurden zwei neue Filialen eröffnet und elf Standorte geschlossen. Per 31. Jänner 2016 verfügte Takko in Österreich über 116 Standorte. Auch für 2016/17 schloss das Unternehmen weitere Filialschließungen nicht aus. „Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Lage und der Intensivierung des Wettbewerbs durch den Markteintritt internationaler Anbieter sind die in der Unternehmensplanung enthaltenen Ziele zu Umsatz, Ergebnis und operativem Cash Flow naturgemäß mit Risiken behaftet“, so die Firma im Lagebericht weiters.

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