Künftig Rufbereitschaft für Spitalsärzte
„Die Rufbereitschaft wird wahrscheinlich in 15 bis 25 Prozent der klinischen Abteilungen sinnvoll sein, zum Beispiel, um Spezialistinnen und Spezialisten, die nur selten in der Nacht gebraucht werden, besser einsetzen zu können“, so Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) in einer Aussendung. Rufbereitschaft bedeute jedoch nicht, dass in der Nacht keine Ärzte mehr im Spital seien, versicherte Frauenberger.
Keine Verzögerungen für Patienten
Vielmehr geht es laut Gesundheitsstadträtin um jene Ärzte, die derzeit nur für den Fall des Falles anwesend sind. Sie sollen in Zukunft nicht mehr im Spital warten, sondern den Dienstort innerhalb von 30 bis 45 Minuten erreichen müssen. Nur im Fall von dringenden Operationen wird der Arzt in den Dienst gerufen - Verzögerungen würden dadurch nicht entstehen, da „die Vorbereitungszeit für Operationen genau jenen Zeitraum einnimmt, den der Arzt benötigt, um in den Dienst zu fahren“, wie es hieß.
APA/Helmut Fohringer
Als Beispiel nannte Frauenberger eine chirurgische Abteilung mit drei Ärzten - in normalen Nächten seien nur zwei Mediziner notwendig, nur bei außergewöhnlichen Ereignissen auch der dritte. Der dritte Arzt soll künftig in Rufbereitschaft sein. Mit dem Modell komme man auch einem „häufig geäußerten Wunsch“ vieler Ärzte nach, so die Stadträtin.
Gesetzesentwurf in Begutachtung
Um das Modell der Rufbereitschaft auch in Wien einzuführen, muss allerdings das Krankenanstaltengesetz geändert werden. Am Mittwoch wurde der entsprechende Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, hieß es. Die Wiener Ärztekammer begrüsst den Gesetzesentwurf.
Allerdings müsse sichergestellt sein, dass dann nicht nur Turnusärzte im Krankenhaus im Dienst sind und auch über die Abgeltung der Rufbereitschaft müsse noch verhandelt werden. Die Arbeitszeiten der Spitalsärzte waren in den vergangenen Jahren immer wieder Streitpunkt zwischen Stadt und Ärztekammer - bis hin zu Streikandrohungen - mehr dazu in Ärztekammer: Kampffonds mit 24 Mio. Euro.
Links:
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