Prozess nach Polizei-Disput: Keine Verurteilung

Ohne Verurteilung ist für einen 21-Jährigen der Prozess um eine Amtshandlung vor einer Diskothek in der Brigittenau zu Ende gegangen. Ihm war Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung vorgeworfen worden.

Am 26. Februar soll der 21-jährige Mann einem Polizisten mit beiden Beinen in den Rücken gesprungen sein. Nach insgesamt zwei Verhandlungstagen - der Prozess war Anfang April eröffnet worden - war der Richter nicht überzeugt, dass dem so war. Der 21-Jährige habe aber zumindest in eine seinen Cousin betreffende Amtshandlung eingegriffen. Die vom Angeklagten geltend gemachte „Nothilfe“ sei nicht gegeben.

Laut Richter keine „schwere Schuld“

Weil nach Ansicht des Richters aber keine „schwere Schuld“ vorlag, bot er dem Angeklagten eine diversionelle Erledigung des Strafverfahrens an, was dieser nach Rücksprache mit seinem Verteidiger akzeptierte. Der 21-Jährige übernahm die Verantwortung für das nicht zulässige Einmischen in die Amtshandlung und war mit einer Probezeit von zwei Jahren einverstanden, während dieser er sich nichts zuschulden kommen lassen darf.

Im Gegenzug entging er einem Schuldspruch und damit einer Eintragung im Strafregister. Falls sich der junge Mann bis Ende April 2019 wohl verhält, wird die Anzeige endgültig zurückgelegt. Der Staatsanwalt war mit dieser Vorgangsweise einverstanden.

Video zeigt Auseinandersetzung

Der 21-Jährige und sein Cousin hatten nach dem Verlassen der Diskothek in ein Taxi steigen wollen. Es kam zu Ungereimtheiten mit dem Taxifahrer, auf die eine zufällig vorbeikommende Funkstreife aufmerksam wurde. Die Beamten hielten an und forderten den Cousin, der sich auf der Fahrbahn befand, zur Ausweisleistung auf.

Dieser kam dem nicht nach, weil er angeblich keine Papiere dabei hatte. Ein Wort dürfte das andere gegeben haben, schließlich wurde die Festnahme des Mannes ausgesprochen. Dass es dabei ruppig zuging, belegt ein von Passanten aufgenommenes Video.

Angeklagte wollte „Amtshandlung vereiteln“

Der Vorwurf, er sei einen Beamten mit beiden Beinen angesprungen, „stimmt zu hundert Prozent nicht“, versicherte der 21-Jährige schon am ersten Prozesstag. Laut Anklage soll sich der Polizist Prellungen im Bereich der Hals- und Brustwirbelsäule zugezogen haben. Auf der Video-Sequenz, die der Verteidiger dem Gericht vorgelegt hatte, ist zu sehen, wie der 21-Jährige sich in die Amtshandlung einmischt und dazwischen geht. Fußtritte sind dabei nicht ersichtlich.

„Er ist mir in den Rücken gesprungen“, bekräftigte damals jedoch der betroffene Polizist unter Wahrheitspflicht im Zeugenstand. Eine Kollegin des Beamten bestätigte diese Darstellung. Sie habe das „aus den Augenwinkeln“ wahrgenommen. Der Angeklagte habe „die Amtshandlung vereiteln wollen“.