Radverbot in Parks: Auch Schieben nicht erlaubt

In einigen Wiener Parkanlagen ist das Radfahren streng verboten. Bereits die Mitnahme von Fahrrädern ist verboten und kann im Ausnahmefall zu hohen Strafen führen. Eine Aufhebung des „Schiebeverbots“ ist nicht geplant.

Die Strafe kann sich auf bis zu 700 Euro belaufen, allerdings nur im Rahmen einer Besitzstörungsklage. Im Normalfall wird man abgemahnt, wenn man etwa im Schlosspark Schönbrunn fährt. Auch die Mitnahme eines Rades ist nicht gerne gesehen. Zuständig für die Parkordnung dort sind die Bundesgärten.

Parkanlagen sind UNESCO-Weltkulturerbe

Eine Aufhebung des Schiebeverbots wird es auch in nächster Zukunft nicht geben, sagen die Bundesgärten, denn zu viele Radlerinnen und Radler hätten ihr Fahrrad nur kurz geschoben, sich dann aber wieder draufgesetzt. Das Verbot gilt in allen Parkanlagen, die von den Bundesgärten verwaltet werden, wie der Augarten, Belvederegarten, Burggarten und Volksgarten. Sie gehören zum UNESCO-Weltkulturerbe, stehen deshalb unter Denkmalschutz.

In Schönbrunn werden täglich etwa 20 Radler an den Toren am Reinfahren gehindert. Ein Auge zudrücken die Parkwächter nur bei kleinen Kindern, die die weiten Wege ohne Fahrrad gar nicht schaffen würden: Schließlich sind es vom Hietzinger bis zum Meidlinger Tor 1,3 Kilometer.