Zwei Jahre Haft für Sexattacken auf 14 Frauen

Weil er in Favoriten über 14 Frauen hergefallen sein soll, um geschlechtliche Handlungen zu erzwingen, ist ein afghanischer Asylwerber zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 25-jährige Angeklagte zeigte sich vor einem Schöffensenat im Landesgericht umfassend geständig: „Ich habe Fehler gemacht und bitte um Verzeihung. Ich weiß, dass ich schuldig bin.“ Er gab zu, zwischen 10. November 2016 und 12. Februar 2017 in den Abend- und Nachtstunden in der Gegend um den Reumannplatz Frauen abgepasst zu haben.

Opfer leidet seither an Panikattacken

Laut Anklage packte er seine Opfer im Alter von 18 bis 36 Jahren von hinten, hob sie teilweise hoch, deutete mitunter Stoßbewegungen an und war bestrebt, die Frauen im Intimbereich zu berühren. In fünf Fällen glückte ihm das, in den übrigen neun Fällen scheiterte er am Widerstand der Frauen.

„Er hat mich plötzlich in der Unterleibsregion umarmt“, schilderte eine Betroffene dem Gericht. Dann hätte ihr der Unbekannte „in den Schritt gegriffen“. Erst auf ihre lauten Schreie hin hätte er sie losgelassen. Seither leide sie an Panikattacken und traue sich nachts nicht mehr allein auf die Straße, verriet die Zeugin.

Auch andere Frauen vertrieben den Angreifer mit Schreien. Eine Betroffene griff zu einem Pfefferspray, in einem weiteren Fall trat die bedrängte Frau dem Mann kraftvoll in den Unterleib. Dank Bildern aus Überwachungskameras, die in den Medien veröffentlicht wurden, und nach polizeilichen Observationen kamen die Ermittler dem gesuchten Serientäter auf die Spur. Am 20. Februar klickten die Handschellen.

Strafe „schuld- und tatangemessen“

„Ich möchte, dass man mir hilft, dass ich wieder ein guter Mensch werde. Ich habe auch zwei Kurse gemacht“, sagte der Angeklagte am Ende seiner gerichtlichen Einvernahme. Seinen Angaben zufolge war er „wegen Problemen mit den Taliban“ nach Österreich gekommen. Vor sechs Monaten hat er sich verlobt - allerdings befindet sich seine zukünftige Frau in Pakistan.

Für die inkriminierten geschlechtlichen Nötigungen stand dem Schöffensenat ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren zur Verfügung. „Zwei Jahre sind schuld- und tatangemessen“, sagte die Vorsitzende Sonja Höpler-Salat in der Urteilsbegründung unter Verweis auf die bisherige Unbescholtenheit und die geständige Verantwortung des Mannes.

Urteil mit Signalwirkung

Für eine teilbedingte Strafnachsicht sei aus generalpräventiven Gründen aber kein Platz. Der Gesetzgeber habe in letzter Zeit den Willen erkennen lassen, Opfer von Verbrechen gegen die sexuelle Integrität besser zu schützen, und wolle „diese Delikte zurückdrängen“, sagte die Richterin. Daher brauche es Urteile mit einer entsprechenden Signalwirkung.

Der 25-Jährige nahm die Strafe an: „Ich akzeptiere Ihre Entscheidung.“ Die Staatsanwältin gab demgegenüber vorerst keine Erklärung ab.