Polizei fahndete mit falschem Foto

Als falsch hat sich am Dienstag ein Fahndungsfoto der Wiener Polizei erwiesen. Das Foto, von der Polizei freigegeben, zeigt nicht den Gesuchten, sondern einen Jugendlichen aus den USA. Für Rechtsexperten ein mehr als peinlicher Fehler.

Schon kurze Zeit nach der Veröffentlichung gingen bei der Polizei zahlreiche Hinweise ein. Bei dem Jugendlichen auf den Fotos handle es sich um einen YouTuber aus den USA. Die Polizei schickte daraufhin einen Widerruf der Fahndung aus und erklärte darin: „Nach der auf den übermittelten Lichtbildern ersichtlichen Person wird nicht gefahndet.“

Polizei will Opfer noch einmal befragen

Veröffentlicht wurde das Foto, um Hinweise auf einen Jugendlichen zu bekommen, der im vergangenen Dezember eine damals 16-Jährige überfallen haben soll. Die 16-Jährige hatte gegenüber der Polizei angegeben, dass es sich auf den Fotos zu „100 Prozent um den vermeintlichen Täter“ gehandelt habe. „Sie wird jetzt noch mal einvernommen“, sagte Polizeisprecher Thomas Keiblinger nach der „Fotopanne“ der APA.

„Nachdem die 16-Jährige ihn eindeutig als Täter identifiziert hat, hat man ihr geglaubt“, konstatierte Keiblinger. Laut APA hätte aber bereits eine einfache Google-Bildersuche gezeigt, dass es sich bei den Fotos des vermeintlichen Beschuldigten um den jugendlichen Amerikaner handelte. Das dürften die Polizisten offenbar unterlassen haben.

Für Medienanwältin mehr als peinlicher Fehler

Als peinlich und zugleich beunruhigend und verwerflich bezeichnete die auf Medien und Urheberrechtsgesetz spezialisierte Rechtsanwältin Maria Windhager das Vorgehen der Polizei: „Wir empören uns, wenn Medien unter Zeitdruck falsche Fotos verwenden und diese vorschnell ohne Recherche veröffentlichen. Nun macht die Polizei, die nicht unter diesem Zeitdruck steht, denselben Fehler.“

Obwohl das Profil des Verdächtigen auf Facebook ein sogenanntes Fake-Profil gewesen sei und die Polizei das gewusst habe, habe sie das Foto nicht hinterfragt. Anhand dieses Fotos hatte ja auch die 16-Jährige bei ihrer polizeilichen Befragung den gesuchten Räuber eindeutig erkannt. Im Glauben, mit dem passenden Bild nach dem Gesuchten zu fahnden, wurde es an die Medien zur Veröffentlichung weitergegeben, ehe es nach zahlreichen Hinweisen zurückgezogen wurde.

Für Windhager beweist dieser Umstand „Unkenntnis der Polizei im Umgang mit Sozialen Medien. Anders ist so etwas nicht zu erklären.“ Die Expertin ortet in diesem Fall eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Bildnisschutzes des von der falschen Veröffentlichung Betroffenen. Dieser könnte im Klagsweg eine Unterlassung, eine Löschung, ein angemessenes Entgelt und Schadenersatz wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geltend machen.

Überfall auf 16-Jährige bei Treffen

Die Suche nach dem Verdächtigen geht indes weiter. Die 16-Jährige hatte gegenüber der Polizei angegeben, den späteren Täter auf Facebook kennengelernt zu haben. Die Kommunikation zwischen den beiden soll ausschließlich über das Soziale Netzwerk erfolgt sein.

Auf diesem Weg hätten sie auch ein Treffen am 23. Dezember im Skaterpark in der Carlbergerergasse vereinbart. Dort soll der Verdächtige die junge Frau geschlagen, mehrfach gewürgt und ihr das Handy geraubt haben. Außerdem soll er die 16-Jährige mit einem Messer bedroht haben und versucht haben, sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Der Jugendlichen gelang die Flucht, sie blieb unverletzt.

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