Vergewaltigung am Donauinselfest verhindert

Polizisten haben am Samstagabend am Donauinselfest eine Vergewaltigung verhindert. Sie zerrten den 18-jährigen Täter vom Opfer und nahmen ihn fest. Die junge Frau blieb körperlich unverletzt.

Wie die 21-Jährige gegenüber der Polizei angab, war sie am Samstag gegen 23.00 Uhr vor der Kronehitbühne von einer Gruppe männlicher Jugendlicher eingekreist und bedrängt worden. Der 18-Jährige soll bereits da die Frau umklammert haben. Die 21-Jährige konnte sich losreißen, sie flüchtete Richtung Treppelweg.

Täter zerrte Opfer ins Gebüsch

Der 18-Jährige verfolgte sie und zerrte sie in ein Gebüsch, berichtete Polizeisprecher Harald Sörös. Polizisten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) in Zivil hatten gesehen, wie der Mann sein Opfer ins Gebüsch zog. Sie rannten sofort hin und konnten durch ihr Einschreiten offenbar eine Vergewaltigung verhindern.

Donauinselfest Luftaufnahme

Andreas Jakwerth

Der Vorfall passierte am Samstag gegen 23.00 Uhr am Donauinselfest

Die junge Frau wurde dem Rettungsdienst übergeben, sie blieb körperlich unversehrt. Gegenüber der Polizei gab sie an, dass sie mit Freundinnen beim Konzert gewesen war und dass sie diese vor dem Übergriff verloren und nicht wiedergefunden habe. Auch sei sie alkoholisiert gewesen.

Täter wieder auf freiem Fuß

Der Afghane, ein Asylberechtigter, bestritt einen Vergewaltigungsversuch in seiner Einvernahme. Vielmehr sprach er davon, dass er einvernehmlich mit der Frau getanzt habe und sie ihm freiwillig gefolgt sei.

Sie seien dann beide zu Sturz gekommen und ins Gebüsch gefallen, behauptete der 18-Jährige. Die Staatsanwaltschaft verfügte am Sonntagabend, dass der Afghane mit einer Anzeige auf freien Fuß gesetzt wird.

„Kein dringender Tatverdacht“

Zuvor war der Sachverhalt dem Journalstaatsanwalt von der Polizei mündlich geschildert worden. Dieser musste sofort entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft vorliegen, erklärte Behördensprecherin Nina Bussek.

„Bei dieser Schilderung war die Journalstaatsanwaltschaft der Ansicht, dass kein dringender Tatverdacht erkennbar ist“, sagte Bussek. Außerdem handelt es sich beim 18-Jährigen um einen jungen Erwachsenen, bei dem noch strengere Maßstäbe für die Verhängung von Untersuchungshaft vorliegen.

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