Kreuz-net.at: Wegen Verhetzung verurteilt

Der Betreiber des umstrittenen Internetportals Kreuz-net.at ist am Dienstag vom Wiener Landesgericht wegen Verhetzung zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Strafe wurde ihm unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Prozessgegenständlich war ein im Dezember 2015 erschienener Beitrag mit wüsten Ausfällen gegen Homosexuelle. Unter anderem war davon die Rede, Syphilis sei „Gottes Strafe“ für „Homo-Unzüchtler“. Der Angeklagte bekannte sich „nicht schuldig“.

„Homo-Unzüchtler“

Sein Verteidiger Kurt Kadavy erklärte, der Ausdruck „Homo-Unzüchtler“ sei „nicht grad eine Freundlichkeit“, aber in „katholischem Zusammenhang ist Unzucht ein theologischer Begriff, der ein schweres sündhaftes Verhalten bedeutet, nämlich Geschlechtsverkehr außerhalb des Sakraments der Ehe“. „Homo“ sei dem Begriff „nur, um zu präzisieren“, vorangestellt worden, setzte der Angeklagte hinzu.

„Gottes Strafe“ wiederum sei gemäß katholischer Moraltheologie die Konsequenz für schwere Sünden. Wer diesen zu Lebzeiten nicht Abbitte leiste, finde keinen Eingang ins ewige Leben, dozierte der Angeklagte. Er räumte ein, der Beitrag - ob er ihn selbst verfasst hatte, wollte er auf mehrfaches Befragen des Richters nicht beantworten - sei „pointiert, keine Frage“. Strafbar sei er aber nicht.

Richter: „Anklage zu Recht“

„Wenn Sie das nicht sehen, dass das herabwürdigend ist, und wenn Sie nicht verstehen, dass der Staat diese Gruppe davor schützen muss, bleibt nichts anderes übrig, als Sie zu verurteilten“, konterte Richter Gerald Wagner. Ganz zweifellos liege ein „entwürdigendes Herabmachen von homosexuellen Männern“ vor. Es entziehe sich seinem Verständnis, wie man Menschen pauschal Syphilis an den Hals wünschen könne, meinte der Richter.

Das Internetportal, das auch unter Kreuz-net.info abrufbar war bzw. ist, nimmt für sich in Anspruch, „katholische Nachrichten“ zu verbreiten. Wiederholte antisemitische und homophobe Beiträge hatten bereits 2013 den heimischen und den deutschen Verfassungsschutz auf den Plan gerufen.

Die Staatsanwaltschaft Wien nahm schließlich Ermittlungen auf. Diese wurden zunächst eingestellt, auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien aber wieder aufgenommen. „Ich bin der ganz festen Überzeugung, dass die Anklage zu Recht erfolgt ist“, bekräftigte Richter Wagner abschließend.

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