Seisenbacher: Verstoß gegen Fremdenrecht?

Peter Seisenbacher soll in der Ukraine gegen das Fremdenrecht verstoßen haben, weil er keinen Antrag auf Aufenthalt gestellt hat. Damit droht ihm die Ausweisung aus der Ukraine. Das Auslieferungsverfahren der österreichischen Justiz läuft.

Der frühere Judo-Olympiasieger halte sich bereits länger als erlaubt in der Ukraine auf, erklärte Behördenleiter Maksym Sokoljuk von der ukrainischen Migrationsbehörde DMSU am Mittwoch gegenüber der APA. Seisenbacher habe in der Ukraine weder um Asyl angesucht, noch einen Antrag auf einen temporären oder permanenten Aufenthaltstitel gestellt, heißt es in der schriftlichen Erklärung.

Peter Seisenbacher 2012 bei den Olympischen Spielen in London

APA/Helmut Fohringer

Peter Seisenbacher

Ausgehend von der gesetzlichen Lage könnten sich Ausländer in diesem Fall in einem Zeitraum von 180 Tagen maximal 90 Tage lang in der Ukraine aufhalten.

Ausweisung möglich

„Ausgehend vom Datum seiner Ankunft in der Ukraine hat P. Seisenbacher zum heutigen Tag die vorgesehenen Fristen überzogen“, schrieb Sokoljuk. Sobald sein Aufenthaltsort in der Ukraine festgestellt werde, würden in Bezug auf ihn Maßnahmen im Rahmen der geltenden Gesetze ergriffen, erklärte der Behördenleiter. Nach Medienberichten soll sich Seisenbacher seit dem vergangenen Dezember in der Ukraine aufhalten.

Laut Artikel 26 des ukrainischen Fremdenrechts können Ausländer und Staatenlose, die gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen, zur Ausreise gezwungen werden. Die zuständige Behörde legt dabei in ihrem diesbezüglichen Bescheid eine Frist von maximal 30 Tagen fest, während der die betreffende Person die Ukraine verlassen muss. Rechtsmittel gegen den Ausweisungsbescheid sind möglich.

Auslieferungsantrag aus Österreich

Parallel zu möglichen fremdenrechtlichen Problemen läuft die Auslieferungsüberprüfung des ukrainischen Justizministeriums in Bezug auf Seisenbacher weiter, bestätigte am Dienstag der stellvertretende Justizminister Serhij Petuchow gegenüber der APA. Sein Ressort habe sich am 14. und 18. September an das österreichische Justizministerium gewandt und um noch detailliertere Informationen ersucht, um die Schwere jener Verbrechen zu qualifizieren, die Seisenbacher vorgeworfen werden, heißt es im Schreiben Petuchows.

Die Straftaten sind dem ukrainischen Recht zufolge nach fünf bzw. zehn Jahren verjährt. In der Kiewer Gerichtsverhandlung vom 2. August, in der auf Grundlage eines Auslieferungsantrags aus Wien 40 Tage Haft über den Ex-Sportler verhängt worden waren, wurden Seisenbacher die in Österreich inkriminierten Delikte nach dem ukrainischen Strafrecht als Vergewaltigung (Paragraf 152) sowie Missbrauch von Minderjährigen (Paragraf 156) qualifiziert - mehr dazu in Seisenbacher: Verjährung möglich.

Der frühere Judo-Olympiasieger wurde Anfang August in Kiew verhaftet. Dort soll er sich seit Ende Dezemer aufgehalten haben. Einem Prozess in Wien war er zu diesem Zeitpunkt fern geblieben - mehr dazu in Erneute Fahndung nach Seisenbacher und Seisenbacher-Auslieferung weiter offen.