Verhüllungsverbot: Maskottchen dürfen bleiben
„Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen.“ - Mit diesen Worten beginnt Paragraf 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, kurz AGesVG).
Pferdemusiker mit neuen Kostümen
Seit 1. Oktober ist dieses neue Gesetz in Kraft und brachte teilweise skurrile Folgen mit sich. Die Anzeige gegen einen als Hai verkleideten Zettelverteiler in Wien ist nur eine davon - mehr dazu in Verhüllungsverbot: Anzeige wegen Hai-Kostüm. Auch Musiker mit Pferdeköpfen wurden in Wien schon auf das AGesVG hingewiesen - mehr dazu in Verwirrung um Pferdemasken-Musiker.
Magnum Photos/Martin Parr
Die Musiker mit den Pferdemasken haben sich bereits neue Kostüme zugelegt. Diese lassen nun den Gesichtsbereich frei. Die Pferdemasken hatten sie komplett verhüllt.
Jetzt zeigen die Pferde ihr wahres Gesicht - vom Kinn zur Stirn.. #NeuesKostüm #Burkaverbot #PferdekopfVerbot pic.twitter.com/LK13HPyUmc
— Max Schrems (@maxschrems) 12. Oktober 2017
„Star Wars Krieger vor Buchhandlung“ erlaubt
Doch den ausführenden Polizisten fehlt es offenbar an klaren Hinweisen darauf, was unter das AGesVG fällt und was nicht. Ist Halloween österreichisches Brauchtum? Wann darf man einen Schal vor das Gesicht wickeln? Antworten darauf und noch viel mehr soll nun ein drei Seiten langer „Spickzettel“, verfasst von der Landespolizeidirektion Wien, bringen. Darauf zu finden sind Beispiele, mit denen Polizisten etwa bei Anzeigen konfrontiert werden könnten.
Verhüllungsverbot: „Spickzettel“ für Beamte
Das Verhüllungsverbot treibt in Wien skurrile Blüten, jetzt bekommen die Beamten eine Art Bedienungsanleitung.
Gesichtsbemalung, Fußball-Maskottchen im Stadion und Verkleidung bei Spiderman-Parties: Das alles bleibt laut Polizei-Spickzettel weiterhin erlaubt. Auch Nikolo, Krampus und die Heiligen Drei Könige dürfen zur dafür vorgesehenen Jahreszeit kostümiert sein, ebenso wie Straßenmusikanten mit Bewilligung und Personen zu Werbezwecken - wie der berühmt gewordene Hai - oder „Star Wars Krieger vor einer Buchhandlung“.
APA/EXPA/Michael Gruber
Gilt nur an öffentlichen Orten
Generell gilt das Verbot - wie eigentlich der Name auch schon verrät - nur an öffentlichen Orten und nicht im Privatbereich. Ausgenommen sind künstlerische und traditionelle Veranstaltungen sowie Mundschutz aus dienstlichen Gründen.