Wiener Zeitung: Anwalt kritisiert „Medienjustiz“

Der Anwalt des abberufenen Chefredakteurs der „Wiener Zeitung“ hat am Dienstag eine „Flut an Unterstellungen, Halb- und Unwahrheiten“ und „Medienjustiz“ kritisiert und vor Vorverurteilung gewarnt.

In einer Aussendung hielt Gerhard Jöchl zugleich fest: „Eine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn hat mein Mandant nicht zu verantworten.“ Göweil war am Freitag überraschend und mit sofortiger Wirkung abberufen worden. Medienberichten zufolge soll dies seine Ursache darin haben, dass ihn eine Journalistin der sexuellen Belästigung beschuldigt habe, im Rahmen eines Facebook-Chats - mehr dazu in „Wiener Zeitung“: Chefredakteur gesteht Fehler.

„Schwerer persönlicher Fehler“

Göweil bestätigte den kolportierten Schriftverkehr, sprach von einem „schweren persönlichen Fehler“ und einem „kurzen, blöden Chat“. Er habe sich aber sofort bei der Kollegin entschuldigt, betonte er auch.

Göweils Rechtsvertreter Jöchl hob dies ebenfalls hervor und sieht keinen Entlassungsgrund. „Ein allenfalls unerwünschtes oder auch unangebrachtes Verhalten meines Mandanten, für das sich Herr Göweil überdies bereits vor einem dreiviertel Jahr entschuldigt hat, stellt keinen Entlassungstatbestand dar.“

Gericht muss Sachverhalt klären

Die „rechtliche Auseinandersetzung“ zwischen dem Chefredakteur und dem Dienstgeber sei aber „aus welchen Gründen auch immer nicht auf juristisch-sachlicher Ebene“ abzuhandeln gewesen. Nun gelte es, dies vor Gericht zu klären. Bis dies geschehen ist, werde Göweil „keine weiteren öffentlichen Erklärungen abgeben“, ersuchte Jöchl „um Verständnis“.

Und zugleich darum, „aus Gründen journalistischer Fairness bei allfälliger Berichterstattung meinen Mandanten nicht vorzuverurteilen und von Medienjustiz Abstand zu nehmen“.

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