Explosion: Angeklagter plädiert nicht schuldig

Im Prozess gegen jenen 56-Jährigen, der seine Wohnung in Hernals vorsätzlich in die Luft gesprengt haben soll, hat sich der Angeklagte zum Auftakt nicht schuldig bekannt. Die Anklage lautet auf Mord und 23-fachen Mordversuch.

Es habe schon seit Langem Gasgeruch in der Wohnung gegeben, so der Angeklagte. Er wurde bei der Explosion am 26. Jänner selbst schwer verletzt, kam auf Krücken zum Prozess und musste auch im Gerichtssaal Schmerzmittel einnehmen. Für ihn war der undichte Gaszähler für die Explosion verantwortlich. Um den Zähler zu reparieren, habe er diesen abmontiert und den Haupthahn am Gang abgedreht. Dass er wegen enormer Mietrückstände delogiert werden sollte, habe er nicht gewusst, so der Angeklagte - weil er seine Post nicht aufgemacht habe.

Angeklagter in Mordprozess nach Explosion in Hernals

APA/Herbert Neubauer

Die Verhandlung gegen den 56-Jährigen ist auf vier Tage anberaumt

Staatsanwaltschaft sieht Racheakt

In seiner Aussage im Prozess meinte der Angeklagte, er sei von der Explosion völlig überrascht worden. Er sei im Innenhof aufgewacht, in den er geschleudert worden sei. Von der lecken Gasleitung sei ihm schon Monate vor der Explosion immer schlecht geworden. Auf Vorhalt der Richterin, dass er den Erhebungen zufolge seit Monaten weder Strom noch Gas bezog, antwortete der 56-Jährige: „Das stimmt nicht.“ Unmittelbar vor der Detonation habe er ferngeschaut, Kühlschrank und Gas-Herd seien in Betrieb gewesen.

Seine Anwältin führte die Explosion auf eine „Verkettung unglücklicher Umstände“ zurück, ihr Mandant habe „niemandem ein Leid antun wollen“. „Er hat keinen Gashahn manipuliert, kein Gasventil aufgedreht“, so die Verteidigerin.

Die Staatsanwaltschaft sieht dagegen einen „Racheakt“, wie es in der Anklageschrift wörtlich heißt. „Eine zufällige Zündung ist ausgeschlossen“, sagte die Staatsanwältin mit Bezugnahme auf die Feststellungen von Sachverständigen.

Hausverwalter starb auf dem Weg ins Spital

Der Hausverwalter - ein Rechtsanwalt, der unter anderem auf die Verwaltung von Zinshäusern spezialisiert war und der das Objekt in der Hernalser Hauptstraße 210 betreute - hatte die Delogierung des Mannes betrieben, weil dieser seit Längerem keine Miete mehr bezahlte und auf Mahnschreiben nicht reagierte. Auch Strom- und Gasrechnungen blieben offen. Für den 26. Jänner war die Delogierung angesetzt.

Der Hausverwalter, dessen Ehefrau, ein Gerichtsvollzieher, ein Schlosser und mehrere Arbeiter, die die Wohnung räumen sollten, erschienen gegen 7.30 Uhr vor der Wohnung. Als der Schlosser die Tür aufbohrte, weil das Klopfen unbeantwortet geblieben war, kam es zu einer Explosion. Laut Anklage hatte der Mieter ein Gas-Luft-Gemisch entzündet, das sich in seiner Einzimmerwohnung gebildet hatte.

Die Detonation war derart heftig, dass es die Wohnungstür aus den Angeln hob. Sie traf den Hausverwalter mit voller Wucht. Der 64-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und einen Schädelbruch und starb auf dem Weg ins Spital. Der Schlosser überlebte schwer verletzt. Er war zum Zeitpunkt der Explosion noch vor der Tür gekniet, um diese anzubohren, und hatte daher eine geringere Trefferfläche geboten. Die anderen Personen, die sich vor der Wohnung befanden, standen in einiger Entfernung vom Eingangsbereich und überstanden die Explosion daher ohne gröbere Verletzungen.

13 Tage altes Baby schwer verletzt

Lebensgefährlich war die Explosion für die unmittelbaren Nachbarn des Angeklagten. Eine Trennwand stürzte ein, im angrenzenden Zimmer lag der 37-jährige Nachbar mit seiner Ehefrau und seiner kleinen, erst 13 Tage alten Tochter noch im Bett. „Auf einmal hab’ ich alles auf mich runtergefallen gespürt“, schilderte der 37-Jährige als Zeuge die dramatischen Szenen.

Er und seine Familie wurden unter den Trümmern begraben. Wäre nicht seine Schwiegermutter, die sich in einem anderen Zimmer aufhielt, zu Hilfe geeilt, hätte er sich nicht zu befreien vermocht, erklärte der Familienvater: „Sie hat die Ziegel weggeräumt. Die Kleine war ganz unter Ziegeln. Man hat nur die Hand gesehen.“ Er habe das Baby schließlich „ausgegraben“.

Wie durch ein Wunder kam das Neugeborene mit einer Brust- und Schädelprellung, einer Gehirnerschütterung, Kratzern und Hämatomen glimpflich davon. Auch die Eltern wurden nur leicht verletzt, konnten ihre devastierte Wohnung aber erst wieder im September beziehen. Bis dahin waren sie in einer Notunterkunft im Wiener AKH untergebracht.

Prozess-Start um tödliche Gasexplosion

Seit Mittwoch steht der 56-Jährige vor Gericht, er soll seine Wohnung in Hernals vorsätzlich in die Luft gesprengt haben. Ein Mann kam ums Leben.

Einweisung in Anstalt wird beantragt

Da der Hausverwalter die Explosion nicht überlebte, lautet die Anklage auf Mord und - bezogen auf die weiteren im Explosionszeitpunkt im Gebäude befindlichen Personen - 23-fachen Mordversuch. Die Verhandlung ist auf vier Tage anberaumt. Zahlreiche Zeugen, zwei Gerichtsmediziner, der Psychiater, ein Sachverständiger für Gasgeräte und Gasleitungsanlagen sowie ein Experte für Brand und Explosionsermittlung sind geladen. Die Verhandlung wird am 28. November fortgesetzt, das Urteil ist für 4. Dezember geplant.

Die Staatsanwaltschaft wird in der Verhandlung die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen. Ausschlaggebend dafür ist ein Gutachten, das zum Schluss kommt, dass der Beschuldigte derart gefährlich ist, dass weitere Verbrechen mit schweren Folgen zu befürchten sind, sofern er im Fall eines Schuldspruchs nicht im Maßnahmenvollzug angehalten wird. Dort wäre eine die Haft begleitende therapeutische Behandlung gewährleistet. Im Tatzeitpunkt sei aber Zurechnungsfähigkeit und damit Schuldfähigkeit gegeben gewesen.

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