Mehrjährige Haftstrafen für Schlepper

In Wien sind am Montag vier Männer wegen Schlepperei - nicht rechtskräftig - zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie sollen Dutzende Personen von Ungarn nach Österreich illegal über die Grenze gebracht haben.

Ein Schöffensenat hatte nach mehrtägiger Verhandlung am Wiener Straflandesgericht „null Zweifel“, dass die Angeklagten einer kriminellen, auf Gewinn ausgerichteten Vereinigung angehörten, so die vorsitzende Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik in der Urteilsbegründung.

Die Angeklagten - ein 45-jähriger Syrer und drei Russen im Alter zwischen 42 und 39 Jahren - wurden im Juli 2016 festgenommen. Sie hatten in zahlreichen Fällen Migranten, die es bis nach Ungarn geschafft hatten, in Budapest übernommen und illegal nach Österreich geschleust, wo diese in provisorischen Unterkünften untergebracht und oftmals binnen kürzester Zeit Richtung Deutschland weitergebracht wurden. Die Organisation soll daran zwischen 4.000 und 7.000 Euro pro Person verdient haben.

Anklage in 8.000 Fällen

Ursprünglich wurde dem Syrer von der Staatsanwaltschaft unterstellt, in die Schleppung von nicht weniger als 8.000 Menschen eingebunden gewesen zu sein und damit einen Erlös von rund einer Million Euro erzielt zu haben. Das war dem 45-Jährigen am Ende bei weitem nicht nachzuweisen.

Er wurde letztlich für die Schleppung von zumindest 55 namentlich bekannten und einer nicht mehr feststellbaren Anzahl unbekannter Personen verurteilt. Der Mann soll seit September 2015 Fahrten organisiert, Fahrstrecken ausgekundschaftet, Schlepper-Löhne kassiert und innerhalb der kriminellen Vereinigung verteilt sowie Koordinationsdienste geleistet haben. Dafür setzte es drei Jahre unbedingt.

Dreieinhalb Jahre Haft für Russen

Einem 39 Jahre alten Russen, der ähnlich gelagerte Aufgaben übernommen hatte, war das Schleppen von 71 namentlich bekannten Migranten nachzuweisen. Der einschlägig Vorbestrafte wurde zu dreieeinhalb Jahren unbedingt verurteilt. Zusätzlich wurde ihm eine offene Bewährungsstrafe von fünf Monaten widerrufen.

Seine beiden Landsleute, die innerhalb der Gruppierung eine untergeordnete Rolle einnahmen, kamen mit jeweils zwei Jahren, davon acht Monate unbedingt davon. Der Rest wurde ihnen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.