Gericht untersagt Abbruch der Hetzgasse 8

Der Abriss des Gründerzeithauses in der Wiener Hetzgasse 8 sowie der dann geplante Neubau kosten den Eigentümer weiterhin Nerven: Ein Urteil des Wiener Landesverwaltungsgerichts untersagt den Abbruch.

Bekanntheit erlangte das Haus in der Hetzgasse im Bezirk Landstraße, da die Grünen vor diesem im Rahmen des Wien-Wahlkampfes 2015 medienwirksam mit einem „Miethai“ posierten und für ein „Anti-Spekulationspaket“ gegen Immobilieninvestoren warben.

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Streitpunkt in der Hetzgasse 8: Abbruch trotz Schutzzone

Mit Ende Jänner 2016 wurde - nach einer Anzeige bei der Baupolizei - mit dem Abriss begonnen. Im Weißgerber- und Radetzkyviertel, in dem die Hetzgasse 8 liegt, wurde im Vorjahr eine Schutzzone errichtet - mehr dazu in Tauziehen um Gründerzeithaus in der Hetzgasse. Über die bereits begonnenen Abbrucharbeiten wurde daraufhin ein Baustopp erlassen. Der Bauträger wandte sich mit einer Beschwerde an das Wiener Landesverwaltungsgericht.

Verwaltungsgerichtshof nun am Zug

Nach 16 Monaten liegt jetzt ein Urteil vor. Das Gericht untersagte den Abbruch, lässt aber eine ordentliche Revision zu. Die Soulier Management GmbH will sich nun an den Verwaltungsgerichtshof wenden. „Ob der Abbruch trotz nachträglicher Schutzzone erlaubt war oder nicht, wurde vom Gericht nicht entschieden. Diese Frage muss nun der Verwaltungsgerichtshof klären“, heißt es in einer Aussendung des Immobilienentwicklers.