Kein Urteil nach Kopfschussprozess

Kein Urteil hat es am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen im Prozess gegen einen 28-jährigen Mann gegeben. Er soll am 16. April in Brigittenau einen 26-Jährigen mit einem Kopfschuss getötet haben. Der Prozess muss wiederholt werden.

Die Geschworenen hätten am Dienstag nach zweitägiger Verhandlung den Angeklagten zwar einstimmig freigesprochen. Die drei Berufsrichter akzeptierten allerdings diese Entscheidung nicht. „Wir sind übereinstimmend zur Überzeugung gelangt, dass die Geschworenen geirrt haben“, teilte der Vorsitzende mit. Der Drei-Richter-Senat setzte daher den Wahrspruch der acht Laienrichter aus.

Damit muss der Mordprozess nach einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof (OGH) vor einem völlig neu zusammen gesetzten Schwurgericht wiederholt werden. Die Neudurchführung wird mit Sicherheit erst im kommenden Jahr stattfinden. Der Angeklagte bleibt bis auf Weiteres in U-Haft. Ein Enthaftungsantrag von Verteiger Werner Tomanek blieb ohne Erfolg. Für das Gericht ist weiterhin dringender Tatverdacht gegeben.

Mordprozess nach Kopfschuss: Der Angeklagte am zweiten Prozesstag vor Gericht

ORF

Der Angeklagte am zweiten Prozesstag

Gutachter: Mann im Liegen erschossen

Der Angeklagte hatte am Ostersonntag um 15.11 Uhr die Polizeiinspektion in der Pappenheimgasse betreten, wo er erklärte: „Ich habe die Scheiße da gerade gemacht auf der Jägerstraße. Ich wollte das nicht.“ Sechs Minuten vorher war vor dem Cafe Blanco ein aus Bosnien stammender Mann per Kopfschuss getötet worden.

In weiterer Folge erzählte der Verdächtige einer Kriminalbeamtin, er hätte sich mit dem 26-Jährigen zu einer Aussprache getroffen. Dabei sei er von seinem Kontrahenten - die beiden sollen an derselben Frau, mit welcher der Angeklagte seit drei Jahren eine außereheliche Affäre pflegte, Interesse gehabt haben - angegriffen worden. Um diesen abzuwehren, habe er ihm seine Pistole - eine geladene Tokarew - auf den Kopf schlagen wollen. Dabei habe sich unabsichtlich ein Schuss gelöst.

Diese Darstellung hat nach Ansicht des Gerichtsmediziners Christian Reiter und des Ballistikers Ingo Wieser keinesfalls dem realen Geschehen entsprochen. Ihnen zufolge wurde das Opfer im Liegen erschossen, wie sie den Geschworenen darlegten.

„Kein einziges Mal ein Schuss gebrochen“

Unter Einbeziehung der Ergebnisse der Schmauchspurenanalyse ging Reiter nicht mehr von einer Schussabgabe im Nahbereich aus: „Da hätte die Außenseite der Jacke massiv beschmaucht sein müssen.“ Für Reiter stand vielmehr fest, dass der Kopf des 26-Jährigen „in unmittelbarer Nähe des Asphalts lag“, als er von einem Projektil aus der Tokarew-Pistole getroffen wurde, wie er den Geschworenen erklärte. Dafür würden die Blutspritzer am Tatort sprechen: „Wenn das Opfer die Schussverletzung im Stehen erfahren hätte, hätten die Partikel weit verstreut auf den Asphalt“ niedergehen müssen.

Im gegenständlichen Fall war das Blut am Boden aber „sehr eng und keilförmig konfiguriert“, was nach Reiters Ansicht auf folgenden Ablauf hindeutet: Der 26-Jährige, dessen Leiche Prellmarken an der Schulter und an der Stirn aufwies, dürfte zunächst zwei Schläge mit dem Magazinknauf der Pistole kassiert haben, die ihn zu Fall brachten. Der 26-Jährige, der in rechter Seitenlage zu liegen kam, versuchte sich noch aufzurichten, wobei er den rechten Arm hob. Erst dann fiel der Schuss, der dem Mann in den rechten Oberarm drang, diesen durchschlug, an der rechten Wange in den Kopf ein- und an der linken Schläfenregion wieder austrat.

Bei der verwendeten Tokarew-Pistole handle es sich „um eine der wirkungsvollsten Faustfeuerwaffen überhaupt“, sagte der Schießsachverständige Wieser. Er schloss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus, dass sich bei diesem Waffenmodell ein Schuss bei einem bloßen Schlag auf die Hand lösen könne: „Da müsste der Schlag schon sehr heftig sein.“ Bei Fallversuchen mit der Waffe sei selbst aus einer Höhe von zwei Metern „kein einziges Mal ein Schuss gebrochen“.

Angeklagter zu keinen Angaben bereit

Der Angeklagte selbst war vor Gericht hinsichtlich der Schussabgabe und seinem Verhalten nach der Tat zu keinen Angaben bereit. „Ich dachte, dass ich das gemacht habe. Aber ich habe es nicht gemacht“, gab er beim Verhandlungsauftakt am Montag zu Protokoll. Und weiter: „Es tut mir sehr leid, was passiert ist. Aber ich bin nicht schuldig.“ Danach machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und beantwortete keine Fragen mehr.

Die Hände und die Kleidung des Verdächtigen waren über drei Stunden nach der Bluttat untersucht worden. Dabei wurden nur „vernachlässigbare Spuren“ gefunden, wie am Dienstag eine Expertin vom Bundeskriminalamt im Zeugenstand ausführte. Insgesamt hätten sich „deutlich zu wenig“ Schmauchspuren gezeigt, „um auf eine Schussabgabe schließen zu können“.

Zwar ließen sich durch Waschen und kräftiges Reiben der Hände bis zu 60 Prozent der vorhandenen Schmauchspuren beseitigen. Beim Angeklagten hätten sich aber fast gar keine Bleipartikel gefunden: „Auf beiden (Händen, Anm.) war nicht ausreichend drauf.“ Die Beamtin fasste ihre Ergebnisse wie folgt zusammen: „Die Untersuchungsberichte sprechen nicht für eine Schussabgabe. Wenn die Jacke nicht gereinigt wurde, gibt’s das nicht, dass so wenig drauf war.“

Staatsanwalt hält an Mordanklage fest

Dessen ungeachtet hielt der Staatsanwalt an seiner Mordanklage fest. Er erinnerte die Geschworenen an die Aussage des Angeklagten wenige Minuten nach der Tat, wo er den Waffengebrauch gestanden hätte: „Spontane Geständnisse haben die höchste Glaubwürdigkeit überhaupt.“ Es sei „absolut klar, dass der Angeklagte geschossen hat“, meinte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Dass bei der Abnahme der Schusshände und der Untersuchung der Jacke keine Schmauchspuren gefunden wurden, sei kein Entlastungsbeweis: „Das ist ein Testverfahren. Da gibt’s Fehlerquellen.“

Außerdem wären fast dreieinhalb Stunden vergangen, ehe man sich nach der Festnahme des Mordverdächtigen dem Thema Schmauchspuren widmete: „Da kann viel passieren. Er kann sich die Hände gründlich waschen. Und vielleicht hat er bei der Schussabgabe gar nicht die Jacke angehabt.“

Der Staatsanwalt zeigte sich auch überzeugt, dass der Angeklagte das spätere Opfer vorsätzlich erschossen hat. Das Motiv: Eifersucht. Der 28-Jährige hätte erfahren, dass der gebürtige Bosnier Interesse an derselben Frau hatte, mit der er seit mehreren Jahren eine Affäre unterhielt. Das habe der Angeklagte nicht toleriert, sich eine Aussprache mit dem Nebenbuhler ausgemacht und sei zu dieser mit einer geladenen Pistole gefahren. „Er hat bewusst geschossen. Es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln“, insistierte der Staatsanwalt.

Anwalt: „Es ist eine Zumutung“

„Es ist eine Zumutung, auf diesen Beweisergebnissen eine Mordanklage aufzubauen“, konterte Verteidiger Tomanek. In dieser Sache sei nicht mehr ermittelt worden, nachdem der Angeklagte nach seiner Festnahme augenscheinlich unrichtigerweise den Waffengebrauch zugegeben hatte. Mittlerweile hätte sich allerdings bestätigt: „Nicht jeder Tote ist ermordet worden.“

Zeugin: "Wie eine Hinrichtung“

Zum Prozessauftakt am Montag schilderte eine Zeugin die Tat „wie eine Hinrichtung“, ein Zeuge verblüffte mit Fotos - mehr dazu in Kopfschussprozess: „Wie eine Hinrichtung“. Erst kurz vor Prozessbeginn war ein überraschendes Gutachten bekanntgeworden, das der Richter in Auftrag gegeben hatte. Der Schießsachverständige Wieser stellte darin fest, dass der Schuss aus einer Entfernung von mindestens eineinhalb bis zwei Metern abgegeben wurde und der 28-Jährige also möglicherweise gar nicht der Schütze gewesen sein kann - mehr dazu in Kopfschussprozess: Überraschendes Gutachten.

Der 28-Jährige ist angeklagt, weil er am 16. April 2017 in der Jägerstraße in Wien-Brigittenau einen Bekannten per Kopfschuss vorsätzlich getötet haben soll. Unmittelbar danach war er damals von einem Bekannten in eine ein paar hundert Meter entfernte Polizeiinspektion chauffiert worden, wo er sich stellte. Er sprach von einem Schießunfall - mehr dazu in Kopfschuss in Brigittenau: Mordanklage.