Belvedere fordert Geld: Husslein wehrt sich

Im Streit um Regressforderungen des Belvedere an die frühere Leiterin Agnes Husslein-Arco setzt sich diese nun zur Wehr. Sie spricht von einer „infamen Anschuldigung“ etwa zu einem angeblich gekauften, aber nie gelieferten Kunstwerk.

Der inkriminierte Ankauf eines Kunstwerks um 100.000 Euro sei zwar von ihr in die Wege geleitet, jedoch von ihrem interimistischen Nachfolger Dieter Bogner getätigt worden, so die Ex-Belvedere-Chefin in einer Stellungnahme gegenüber der APA am Montagabend. Husslein-Arco war im Jänner nach Vorwürfen wegen Verstößen gegen Compliance-Richtlinien von Stella Rollig (künstlerische Leitung) und Wolfgang Bergmann (kaufmännische Leitung) abgelöst worden.

Laut einem Bericht von „Die Presse am Sonntag“ fordert das Belvedere von Husslein-Arco eine sechsstellige Summe. Es geht dabei demnach neben dem Kunstwerkkauf um Forderungen für die unerlaubte Nutzung von Dienstauto und Chauffeur für private Zwecke, Probleme rund um die Ausstellung des Künstlers Ai Weiwei im Sommer 2016 sowie die Inbetriebnahme eines Gastronomielokals beim Unteren Belvedere ohne Vorliegen der nötigen Genehmigungen.

Agnes Husslein-Arco

APA/Herbert Neubauer

Agnes Husslein-Arco wurde im Jänner von Stella Rollig (künstlerische Leitung) und Wolfgang Bergmann (kaufmännische Leitung) abgelöst

Kontaktaufnahme mit Künstlerin „verabsäumt“

„Es handelt sich um eine Installation, deren Ankauf ich im Hinblick auf eine geplante Personale einer österreichischen Künstlerin avisiert hatte“, so Husslein-Arco. Die Ausstellung hätte im November 2017 im 21er Haus stattfinden sollen, das habe sie auch mit ihrer Nachfolgerin Stella Rollig abgestimmt. „Der Ankauf wurde daraufhin im Dezember 2016 noch von mir in die Wege geleitet, ist dann jedoch über den Jahreswechsel nicht weiter bearbeitet worden“, führte Husslein-Arco aus.

Der Ankauf sei schließlich in der Zeit des alleinverantwortlichen Geschäftsführers Dieter Bogner gefallen. Dieser habe den Kauf und die Überweisung der 100.000 Euro. „Soweit ich informiert bin, wurde in der Folge verabsäumt mit der Künstlerin in Kontakt zu treten, die trotz mehrmaligen Nachhakens beim Kurator der Ausstellung, Alfred Weidinger, keine Details zur Übergabe des Kunstwerkes in Erfahrung bringen konnte.“ Sie erachte es also als „infame Anschuldigung, mir diese Verfehlung der neuen Geschäftsführung des Belvedere, beziehungsweise des interimistischen Leiters, anlasten zu wollen.“

Zu den übrigen Punkten - unerlaubte Nutzung von Dienstauto und Chauffeur für private Zwecke und die Inbetriebnahme eines Café-Betriebs ohne Vorliegen der nötigen Genehmigungen - wolle sie „aufgrund der laufenden Gespräche mit dem Belvedere“ keine Stellungnahme abgeben, so Husslein-Arco.

Belvedere ortet „Gesprächsverweigerung“

Gegenüber der „Presse“ bestätigte das Belvedere einen Briefwechsel mit Husslein-Arco. Man strebe eine außergerichtliche Einigung an, hieß es. Husslein-Arco hatte erklärt, ihrer Meinung nach seien die Regressforderungen nur aufgestellt worden, um die ihr zustehenden Prämienzahlungen für 2015 und 2016 zurückhalten zu können, hieß es in dem Zeitungsbericht. „Die Prämie macht immerhin ein Drittel meines Gehalts aus“, hatte Husslein-Arco im Dezember gesagt.

Die Regressforderungen an Husslein-Arco übersteigen aus Sicht des Belvedere den ihr zustehenden Prämienbetrag der Jahre 2015 und 2016. „Das Belvedere ist seit Monaten bemüht, diese Causen zu erledigen. Aufgrund von Informations- und Gesprächsverweigerung seitens der früheren Geschäftsführerin konnten diese aber noch nicht abgeschlossen werden.“

Rückzahlungsverpflichtung „eindeutig geklärt“

In einer Stellungnahme des Museums heißt es: „Aus einer ganzen Reihe von offenen Fragen ist aus der Sicht des Belvedere in drei Causen eine Rückzahlungsverpflichtung eindeutig geklärt.“ Der erste Fall betrifft Fahrten vom Wohnort zum Dienstort, die als Privatfahrt zu gelten haben. „Entsprechende regelmäßige Privatfahrten mit Firmenfahrzeugen durch die frühere Geschäftsführerin wären schon während des aufrechten Dienstverhältnisses als Sachbezug zu versteuern gewesen.“

Nach einer Sachverhaltsdarstellung an das Finanzamt habe es eine Steuernachzahlung in der Höhe von 24.154,90 Euro gegeben. „Da diese Fahrten intern eindeutig belegt sind und die frühere Geschäftsführung die Pflicht der Versteuerung gehabt hat, wird dieser Betrag zurückgefordert. Hinzukommen werden noch die externen Kosten der Aufarbeitung dieser fehlerhaften Versteuerung.“

Kunstwerk wurde nie geliefert

Der zweite Fall betreffe einen Cafebetrieb, bei dem die frühere Geschäftsführung „die Verpflichtung der Erlangung einer Betriebsanlagengenehmigung übernommen“ habe. „Gegenüber dem Pächter ist sie die vertragliche Verpflichtung eingegangen, ihn für alle Forderungen und Nachteile aus einem Betrieb ohne diese Genehmigung schad- und klaglos zu halten. Gleichzeitig wurde nie um eine entsprechende Genehmigung angesucht, da bekannt war, dass der Raum nicht die nötigen Anforderungen für die gewerbliche Nutzung aufweist. Der Betrieb wurde mittlerweile geschlossen. Die verlorenen Buchwerte (bis zu Euro 70.000) aus dieser fahrlässigen Investition stellen einen Regressgrund dar.“

Zu dem um 100.000 Euro angekauften und nie gelieferten Kunstwerk hieß es, dieses sei im Dezember 2016 gekauft worden. Der neuen Geschäftsführung des Belvedere sei dann vom Verkäufer mitgeteilt worden, dass das Werk nicht lieferbar sei. „Das Museum ist daher vom Kaufvertrag zurückgetreten und hat, nachdem bisher trotz Aufforderung keine Rückzahlung erfolgte, den Kaufpreis beim Verkäufer eingeklagt. Sollte der Preis nicht einbringlich sein, stellt auch dies einen Regressgrund dar“, so das Belvedere.

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